Kommen Sie in unser Team!
Wir suchen eine Fachkraft für Naturschutz (m/w/d) als Streuobstberater für das Projekt „Umsetzung Streuobstpakt Bayern“ in Vollzeit im Rahmen einer Elternzeitvertretung.
Wer sind wir?
Die Regierung von Schwaben ist eine staatliche Behörde mit vielfältigen Aufgaben und auch für die Einstellung und Betreuung von Personal, das an den 10 schwäbischen Landratsämtern staatliche Aufgaben wahrnimmt, zuständig.
Die Bayerische Staatsregierung hat im Herbst 2021 mit wichtigen gesellschaftlichen Gruppen den Bayerischen Streuobstpakt geschlossen. Ziel ist der Erhalt der Streuobstwiesen in Bayern sowie die Pflanzung von zusätzlich einer Million Obstbäume bis zum Jahr 2035.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Wir bieten
Eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in der Entgeltgruppe 10 TV-L. Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten in einem engagierten und qualifizierten Team.
Weitere Informationen
Die Stelle ist im Rahmen einer Elternzeitvertretung befristet bis 04.01.2027 zu besetzen. Die Vollzeitstelle (40 Wochenstunden) ist teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist. Der Beschäftigungsort ist Lindau (Bodensee).
Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz auf unserer Homepage.
Ansprechpartner für fachliche Fragen ist Herr Liegl (Telefon 0821/327-2595), für personalrechtliche Fragen Frau Wenninger (Telefon 0821/327-2138).
Wir bitten um Übersendung Ihrer Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (z.B. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen) bis spätestens 23.02.2025 über unser Online-Bewerbungsportal.
* Der Gehaltsbenchmark wird auf Basis der Zielgehälter bei führenden Unternehmen in der jeweiligen Branche ermittelt und dient Premium-Nutzer:innen als Richtlinie zur Bewertung offener Positionen und als Orientierungshilfe bei Gehaltsverhandlungen. Der Gehaltsbenchmark wird nicht direkt vom Unternehmen angegeben. Er kann deutlich über bzw. unter diesem Wert liegen.