Für die Referate 61D – Grundsatzangelegenheiten der Prozessführung, Revisionsverfahren – sowie 61E – Prozessführung Berufungsverfahren – suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Nürnberg oder disloziert an einigen unserer weiteren Standorte mehrere Volljuristinnen bzw. Volljuristen (w/m/d) (E 13 TV EntgO Bund bzw. A 13h bis A 14 BBesO)
Kennziffer: BAMF-2024-416
Die Referate 61D und 61E steuern und richten die asylrechtliche Prozessführung des Bundesamtes anhand der Klärung von Grundsatzfragen strategisch aus.
Das Referat 61D – Grundsatzangelegenheiten der Prozessführung, Revisionsverfahren – bearbeitet Asylklageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht sowie vor dem Europäischen Gerichtshof. Daneben erstellt es die Dienstanweisung für den Prozessbereich, analysiert die höchstrichterliche Rechtsprechung und erstellt Musterschriftsätze für die prozessführenden Außenstellen. Über richtungsweisende Entwicklungen in der Rechtsprechung erstellt das Referat Berichte und Auswertungen. Zudem liegen hier die Steuerung der Prozesskostenbearbeitung im Bundesamt sowie die Bearbeitung der Prozesskosten ab der Berufungsinstanz.
Das Referat 61E – Prozessführung Berufungsverfahren - befasst sich im Wesentlichen mit der Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, stellt Anträge auf Zulassung der Berufung, fertigt Berufungsbegründungen, betreut laufende Berufungsverfahren bei den bundesdeutschen Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen, nimmt Gerichtstermine wahr und fertigt hierzu Prozessberichte.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 13.12.2024 unabhängig davon, welchen der Dienstorte Sie bevorzugen, ausschließlich über die Ausschreibung am Dienstort Nürnberg (Interamt ID: 1224013).
Für Ihre Bewerbung registrieren Sie sich bitte bei Interamt unter Interamt Registrieren. Sollten Sie bereits als Nutzerin bzw. Nutzer angemeldet sein, nutzen Sie bitte Ihr Login. Bei technischen Problemen und Fragen zu Ihrer Registrierung wenden Sie sich bitte direkt an Interamt unter der Nummer 0385 4800-140 oder per E-Mail: kontakt@interamt.de.
Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen sind im Rahmen des Online-Verfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist im System hochzuladen. Ein Anschreiben bzw. Motivationsschreiben ist im Rahmen der Bewerbung nicht erforderlich.
Bei ausländischem Hochschulabschluss bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter ZAB.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist ein Assessment Center zu absolvieren.
Informationen zur Sicherheitsüberprüfung können Sie dem Hinweisblatt entnehmen. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter BAMF Datenschutz.
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen das Service-Center unter der Rufnummer 0911/943-0 bzw. unter service@bamf.bund.de gern zur Verfügung. Informationen zum BAMF und seinem Aufbau erhalten Sie im Internet unter BAMF.
Die Stelle ist grundsätzlich für eine Wahrnehmung in Teilzeit geeignet.
Das Bundesamt hat sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Für die Tätigkeit wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt.
Passt das BAMF zu mir? Das Bundesamt bietet seinen Mitarbeitenden sinnstiftende, abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten in einem motivierten, kompetenten und kollegialen Umfeld. Außerdem einen sicheren Arbeitsplatz sowie attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen.
* Der Gehaltsbenchmark wird auf Basis der Zielgehälter bei führenden Unternehmen in der jeweiligen Branche ermittelt und dient Premium-Nutzer:innen als Richtlinie zur Bewertung offener Positionen und als Orientierungshilfe bei Gehaltsverhandlungen. Der Gehaltsbenchmark wird nicht direkt vom Unternehmen angegeben. Er kann deutlich über bzw. unter diesem Wert liegen.