Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sucht für die Kreisstellen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis in Siegburg-Siegelsknippen bald möglichst eine/n
Berater/in (m/w/d) für den kooperativen Gewässerschutz der Wasserkooperation "Kooperation Landwirtschaft, Wasser und Boden (KLWB)" im landwirtschaftlichen Bereich
Die Kreisstellen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und Rhein-Kreis Neuss der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind Dienstleister für circa 2.500 landwirtschaftliche Betriebe in den Kreisen. Die Kreisstellen übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung in der Beratung und Weiterbildung. Als Landesbeauftragte sind sie u. a. zuständig für die Bearbeitung und Abwicklung von Maßnahmen der Agrarförderung. Die Beraterinnen und Berater betreuen die landwirtschaftlichen Betriebe in allen ökonomischen und produktionstechnischen Fragestellungen des Ackerbaus. Die Beratungstätigkeit in den Wasserkooperationen und im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie leistet einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Was Sie mitbringen:
Besetzungstermin: Besetzung baldmöglichst.
Wir bieten einen interessanten, abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einem motivierten Team mit der Möglichkeit, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist ein modernes und familienfreundliches Dienstleistungsunternehmen, in dem Aspekte wie Work-Life-Balance einen hohen Stellenwert genießen.
Sie bringen die Bereitschaft und die Fähigkeit mit, eigenständig und innovativ zu arbeiten und sich in fremde und neue Sachverhalte einzuarbeiten? Sie wollen in einem modernen und familienfreundlichen Dienstleistungsunternehmen mit kurzen Entscheidungswegen und flachen Hierarchien arbeiten? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
* Der Gehaltsbenchmark wird auf Basis der Zielgehälter bei führenden Unternehmen in der jeweiligen Branche ermittelt und dient Premium-Nutzer:innen als Richtlinie zur Bewertung offener Positionen und als Orientierungshilfe bei Gehaltsverhandlungen. Der Gehaltsbenchmark wird nicht direkt vom Unternehmen angegeben. Er kann deutlich über bzw. unter diesem Wert liegen.