Im Ministerium des Innern und für Sport ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Referat 341 „Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht“ der Abteilung 4 „Polizei“ die Stelle einer Sachbearbeitung (m/w/d) zu besetzen.
Das Ministerium des Innern und für Sport verantwortet ein breites Aufgabenspektrum und bietet entsprechend vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Ein Kernbereich ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit Polizei, Verfassungsschutz, Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
Wir setzen voraus:
Darüber hinaus wird die Bereitschaft zur Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen erwartet.
Darüber hinaus wünschenswert und von Vorteil sind:
Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:
Das können Sie von uns erwarten:
Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte bzw. Beschäftigte mit entsprechendem Studienabschluss.
Bei Beschäftigten richtet sich die Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und kann bei Vorliegen der tarifrechtlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 11TV-L erfolgen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünscht sich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Es wird die Bereitschaft erwartet, die Arbeitszeit nach den dienstlichen Erfordernissen flexibel zu gestalten.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 24. Januar 2025 unter Angabe der Kennziffer 75/24 vorzugsweise in elektronischer Form an Bewerbung@mdi.rlp.de oder schriftlich an das Ministerium des Innern und für Sport, Personalreferat, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz.
* Der Gehaltsbenchmark wird auf Basis der Zielgehälter bei führenden Unternehmen in der jeweiligen Branche ermittelt und dient Premium-Nutzer:innen als Richtlinie zur Bewertung offener Positionen und als Orientierungshilfe bei Gehaltsverhandlungen. Der Gehaltsbenchmark wird nicht direkt vom Unternehmen angegeben. Er kann deutlich über bzw. unter diesem Wert liegen.