Hochschule Zittau/Görlitz | Bewerbungsende: 17.01.2025
An der Hochschule Zittau/Görlitz, Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften, ist im Rahmen eines durch Bund und Länder geförderten Projektes „Potentiale entfalten, fördern und nutzen - Professorales Personal durch interne und externe Kooperation gewinnen“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teilzeitstelle (20 Stunden/Woche) an der Professur für Zellbiologie als Wissenschaftliche/r MitarbeiterIn Zellbiologie (m/w/d) befristet bis zum 31.12.2028 zu besetzen.
Im Fachgebiet Biotechnologie an der Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften wird im Rahmen des Projektes eine Person mit Interesse an einer akademischen Laufbahn gesucht, deren Qualifikation nicht vollumfänglich den Anforderungen an die Berufungsfähigkeit nach § 59 Abs. 1 Nummer 1-4 Sächsisches Hochschulgesetz entspricht. Der Aufgabenbereich kann individuell angepasst werden, um Schwerpunkte beispielsweise auf den Gebieten Forschungstätigkeit oder Lehrerfahrung zu generieren. Dabei beinhaltet die Stelle insbesondere folgende Aufgaben:
Es werden folgende Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt:
Darüber hinaus sind wünschenswert:
Wir erwarten von Ihnen:
Wir bieten Ihnen:
Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 TV-L. Die 1. Tätigkeitsstätte ist Zittau. Die Hochschule Zittau/ Görlitz strebt eine ausgewogene Personalstruktur an und begrüßt daher die Bewerbung von Personen jeglichen Geschlechts. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Hochschule Zittau/Görlitz hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der Frauen im Bereich der Lehre und Forschung zu erhöhen und fordert daher Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) bis zum 17.01.2025 (Posteingang) per E-Mail an:
stellenangebote@hszg.de
(Dokumente ausschließlich im pdf-Format)
Wir bitten um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Dekan der Fakultät.