Die Berufsakademie Sachsen zählt mit den Hochschulen zu den Einrichtungen des tertiären Bildungsbereiches. Zum 01.01.2025 wird die Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen umgewandelt. Als staatliche Einrichtung wird sie mit etwa 40 Studiengängen Studierende in praxisintegrierenden dualen Studiengängen zum Abschluss Bachelor of Arts, Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering führen und perspektivisch auch duale Master-Studiengänge anbieten und kooperative Forschung betreiben.
An der Staatlichen Studienakademie Dresden ist – unter dem Vorbehalt der späteren Ausbringung der W2-Planstelle durch den Haushaltsgesetzgeber – folgende Stelle schnellstmöglich zu besetzen:
Kennziffer DD 07/2024
Die Stelleninhaberin/ der Stelleninhaber hat in der Lehre schwerpunktmäßig Lehrveranstaltungen in den Bereichen Human Resource Management, Mitarbeiterführung und Unternehmensorganisation zu übernehmen.
Die Bewerbenden sollen in mindestens zwei der folgenden Bereiche Kompetenzen vorweisen und in der Bewerbung nachweisen:
In der inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung sowie zur effizienten Gestaltung der wissenschaftlichen und praktischen Studienphasen sind ausgeprägtes fachdidaktisches Geschick, fachpraktische Erfahrungen als kompetenter Gesprächspartner für die dualen Praxispartner sowie Erfahrungen und Kenntnisse bei der Betreuung von Studierenden und in der Organisation von Studienabläufen erforderlich. Engagement und Einsatzfähigkeit für die Weiterentwicklung des Studienganges „Betriebswirtschaft“ werden vorausgesetzt.
Der Arbeitsort ist die Staatliche Studienakademie in Dresden. Bei Bedarf ist der Einsatz auch an einer anderen Staatlichen Studienakademie der Dualen Hochschule Sachsen möglich.
Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von Schwerbehinderten bei Vorliegen gleicher Qualifikation und Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte und/oder ihnen gleichgestellte Bewerbende, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Sind Sie interessiert und überzeugt, dass Sie über die genannten Voraussetzungen verfügen? Dann richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Beurteilungen, lückenlose Tätigkeitsnachweise, insbesondere die Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs, der einschlägigen fachpraktischen Berufserfahrungen und Lehrtätigkeit sowie Nachweise wissenschaftlicher Leistungen und Veröffentlichungen und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen) bis zum 31.12.2024 unter Angabe der oben genannten Kennziffer vorzugsweise per E-Mail an: direktion.dresden@dhsn.de
Bitte übermitteln Sie Ihre Online-Bewerbung in einer zusammengefügten PDF-Datei (max. 10 MB) mit dem Dateinamen DD-PO_07_24-Name-Vorname oder postalisch an:
Berufsakademie Sachsen
Staatliche Studienakademie Dresden
Sekretariat der Direktion
Hans-Grundig-Straße 25
01307 Dresden
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Danach werden die elektronischen Unterlagen nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet. Ferner weisen wir darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten leider nicht erstattet werden können.
Wir bitten darum, alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und Nachweise (z. B. Abschlusszeugnisse, qualifizierte Arbeitszeugnisse, Beurteilungen etc.) zunächst lediglich in Kopie einzureichen und von Mappen abzusehen.
Bei einem ausländischen Hochschulabschluss bzw. akademischen Grad ist die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) notwendig.
Die Vorlesungen an der Dualen Hochschule Sachsen werden hauptsächlich in deutscher Sprache gehalten, daher wird bei Bewerbungen in einer anderen Sprache um eine deutsche Übersetzung gebeten.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail versandt wird.
Bewerbende, die sich bereits in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden, werden gebeten, ihre Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.