An der Hochschule Flensburg studieren ca. 3200 Studierende in insgesamt 22 Studiengängen. Die Hochschule verfügt über eine moderne Raum- und Laborinfrastruktur auf einem großzügig ausgestatteten Campus. Durch die Lage an der Ostsee ist die Fördestadt Flensburg ein attraktiver Wohnort und bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten.
Zum 01.09.2025 ist im Fachbereich Energy and Life Science folgende Vollzeitstelle zu besetzen:
Die Stelle ist dem Wind Energy Technology Institute der Hochschule Flensburg und vorwiegend dem englischsprachigen Masterstudiengang Wind Energy Engineering zugeordnet. Die Ausbildung und Forschung im Bereich Windenergietechnik zu stärken – mit dieser Zielsetzung ging 2010 das Wind Energy Technology Institute der Hochschule Flensburg als Stiftungsinstitut an den Start. Die Hochschule möchte nun den Masterstudiengang Wind Energy Engineering mit einem weiteren Profilschwerpunkt "Wind Park Management" erweitern und sucht hierfür professorale Unterstützung.
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Erfüllung der Voraussetzungen des § 61 HSG SH.
Danach sind mindestens ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, die pädagogische und didaktische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die gute Qualität der Promotion nachgewiesen wird, erforderlich.
Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Den vollständigen Text des Hochschulgesetzes finden Sie unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/.
Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als Professor*in in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Bei entsprechender Leistung ist eine Steigerung der Bezüge durch Leistungszulagen möglich.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule Flensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich an. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Die Hochschule bietet Beratung, Information und Unterstützung bei der Suche nach einer adäquaten Beschäftigungsmöglichkeit für Ihre/n Partner*in.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte
bis zum 12.01.2025
an den Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Dr. habil. Sven Tode, direkt über unser Online-Bewerbungsportal.
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Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Vorsitzende des Berufungsausschusses, Herr Prof. Dr.-Ing. David Schlipf, per E-Mail unter david.schlipf@hs-flensburg.de oder telefonisch unter +49(0) 461/48161 443 zur Verfügung.