An der Hochschule Flensburg studieren ca. 3200 Studierende in insgesamt 22 Studiengängen. Die Hochschule verfügt über eine moderne Raum- und Laborinfrastruktur auf einem großzügig ausgestatteten Campus. Durch die Lage an der Ostsee ist die Fördestadt Flensburg ein attraktiver Wohnort und bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Fachbereich Information und Kommunikation folgende Stelle zu besetzen:
Als Stelleninhaber*in vertreten Sie das Fachgebiet Bildgestaltung und Filmpraxis in den filmorientierten Studiengängen der Hochschule Flensburg, insbesondere in dem Bachelorstudiengang Film & Media Arts. Sie beteiligen sich an der Weiterentwicklung dieses und artverwandter Studiengänge und an Forschungs- und Transferaktivitäten in den von Ihnen vertretenden Bereichen. Weiter wird die Bereitschaft vorausgesetzt, in der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule mitzuwirken.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
Das Anforderungsprofil:
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Für die Bewerbung von Vorteil sind:
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Erfüllung der Voraussetzungen des § 61 HSG SH, danach ist mindestens ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, die pädagogische und didaktische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die gute Qualität der Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Den vollständigen Text des Hochschulgesetzes finden Sie unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/.
Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als Professor*in in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Bei entsprechender Leistung ist eine Steigerung der Bezüge durch Leistungszulagen möglich.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule Flensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich an. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Die Hochschule bietet Beratung, Information und Unterstützung bei der Suche nach einer adäquaten Beschäftigungsmöglichkeit für Ihre Partnerin oder Ihren Partner.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte bis zum
an den Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Dr. habil. Sven Tode, direkt über unser Online-Bewerbungsportal.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Vorsitzende des Berufungsausschusses, Herr Prof. Dr. Peter John, per E-Mail unter peter.john@hs-flensburg.de oder telefonisch unter +49(0) 461/805 1672 zur Verfügung.