Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein moderner Dienstleister für die Betriebe der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei sowie ein verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen mit rd. 2.500 Mitarbeitern und sucht eine/n
Verwaltungsangestellte/n (m/w/d)
im Geschäftsbereich Förderung, Bewilligungsstelle Nienburg
zum 15.05.2025 oder nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Stellenbesetzung erfolgt für die Dauer von 2 Jahren und in Vollzeit. Eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 32 Stunden/Woche ist ebenfalls möglich. Den gewünschten Arbeitszeitanteil bitten wir in der Bewerbung anzugeben. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist unser Ziel.
Werden Sie Teil unseres Teams der Bewilligungsstelle Nienburg und setzen mit uns die Agrarförderung in Niedersachsen um.
Zu den zentralen Aufgaben unseres Angebotes gehören:
Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Ausbildung zum/ zur Verwaltungsfachangestellten, Kauffrau/-mann für Büromanagement (m/w/d) oder vergleichbar. Erfahrungen in der Verwaltung sind wünschenswert.
Gute EDV-Kenntnisse sowie eine hohe Lernbereitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit werden erwartet.
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind willkommen.
Sie fühlen sich durch unser Angebot angesprochen?
Dann würden wir Sie gerne kennenlernen!
Bewerbungsfrist: 04.05.2025
Für Vorabinformationen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an:
Herr Jürgen Rennekamp, Geschäftsbereich Förderung, Bewilligungsstelle Nienburg
Telefon: 05021 9740-210
E-Mail: juergen.rennekamp@lwk-niedersachsen.de
Zur Klärung personalrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Andrea Jürgens, Fachbereich Personal
Telefon: 0441 801-167
E-Mail: andrea.juergens@lwk-niedersachsen.de
Wir bitten ausschließlich um Online-Bewerbungen. Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können nicht mehr berücksichtigt werden.