Lehrstuhl und Institut für Arbeitswissenschaft
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir motivierte Studierende, welche sich aktiv in laufende Forschungs- und Industrieprojekte einbringen möchten. Du wirst im Themenbereich der Arbeitsorganisation tätig sein, welche eine ganzheitliche Gestaltung von Arbeitssystemen und -prozessen anstrebt. Durch die Stelle als studentische Hilfskraft kannst Du Dein theoretisches Wissen praxisorientiert anwenden und vertiefen.
Die Einstellung erfolgt als Studentische Hilfskraft.
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und befristet auf 1 Jahr.
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 9 Stunden.
Eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 12 Stunden ist möglich.
Die Eingruppierung richtet sich nach der Richtlinie für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte.
Die Stelle ist bewertet mit 14,50 € pro Stunde.
Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben.
Die Stellenausschreibung richtet sich an alle Geschlechter.
Wir wollen an der RWTH Aachen University besonders die Karrieren von Frauen fördern und freuen uns daher über Bewerberinnen.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Im Sinne der Gleichbehandlung bitten wir Sie, auf ein Bewerbungsfoto zu verzichten.
Postalisch: RWTH Aachen University
Lehrstuhl und Institut für Arbeitswissenschaft
Eric Bunse
Eilfschornsteinstraße 18
52062 Aachen
E-Mail: E-Mail schreiben
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können.