Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (m/w/d) bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagogen (m/w/d)

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Rhein-Erft-Kreis
Bergheim
EUR 40.000 - 60.000
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Jobbeschreibung

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Gesundheitsamt, Abteilung 53/3 "Sozialpsychiatrischer Dienst", eine/einen

Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (m/w/d) bzw.

Sozialpädagogin/Sozialpädagogen (m/w/d)

Arbeitsbeginn: 01.01.2025

Beschäftigungsdauer: Unbefristet

Arbeitszeit: Vollzeit

Laufbahn: Gehobener Dienst

Entgeltgruppe: EG 10 TVöD VKA / A 11 LBesO A NRW

Dienstort: Bergheim, vorrangiger Einsatzort ist Wesseling

Bewerbungsfrist: 22.09.2024

Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.


Ihre Aufgaben

Gemäß der gesetzlichen Aufträge nach PsychKG, ÖGDG und Sozialgesetzbuch erwarten Sie folgende Aufgabenbereiche:

  • Beratung und Betreuung psychisch Kranker, Abhängigkeitskranker und psychisch sowie geistig Behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen sowie Beratung der Angehörigen und des sozialen Umfelds, u.a. durch Hausbesuche, Außensprechstunden und Sprechstunden in den zugehörigen Sektorkliniken.
  • Einleitung und ggf. Begleitung sowie Organisation von Hilfen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
  • Mitwirkung bei Kriseninterventionen einschließlich Unterbringungen nach dem Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
  • Fertigung von Sozialberichten und Stellungnahmen für diverse Leistungsträger.
  • Teilnahme an Fach- und Fallkonferenzen.
  • Netzwerkarbeit, Mitwirkung an der Suchtkoordination und Psychiatrieplanung.
  • Mitwirkung bei der statistischen Berichterstattung, Aktenführung, Pflege und Weiterentwicklung der digitalen Dokumentation.
  • Mitwirkung an Konzepten und strategischen Planungen.
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Das bringen Sie mit

  • Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben können.
  • Erfahrungen in der Netzwerkarbeit, Sucht- und Psychiatriekoordination oder Konzepterstellung.
  • Kenntnisse der Sozialgesetzbücher und der angrenzenden Rechtsverordnungen in Bezug auf die auszuübende Tätigkeit sowie Fachkenntnisse zum Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG), Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere Betreuungsrecht und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
  • PC-Kenntnisse der Standardsoftware MS Office.
  • Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten, Lernbereitschaft und Belastbarkeit.
  • Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit.
  • Engagement für sozialpsychiatrische Aufgaben.

Die Führerscheinklasse B ist ebenso Voraussetzung, wie das Vorhandensein eines eigenen Fahrzeuges, welches gegen Kostenerstattung für Dienstfahrten eingesetzt werden muss.


Das bieten wir Ihnen

Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit.

Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:

  • Gleitende Arbeitszeit
  • Möglichkeit der Heimarbeit
  • Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. vergünstigte Firmenfitness-Angebote – Urban Sports Club)
  • Eigener Betriebskindergarten
  • Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen
  • Kostenfreie Parkplätze und eine Kantine
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Krisensichere Arbeitsplätze

Allgemeine Grundsätze

Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.

Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.


Haben Sie noch Fragen?

Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Karpawitz-Godt (Abteilungsleitung des Sozialpsychiatrischen Dienstes) unter der Telefonnummer 02271/83-15374 oder per Mail unter andrea.karpawitz-godt@rhein-erft-kreis.de zur Verfügung.

Sollten Sie allgemeine Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren oder tarifrechtliche Fragen haben, können Sie gerne Kontakt zum Amt für Personalmanagement und Organisation, (Frau Ozod-Seradj) unter 02271/83-11134 oder per Mail unter sophie.ozod-seradj@rhein-erft-kreis.de aufnehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung, die Sie bis zum 22.09.2024 ausschließlich über unser Online-Bewerberportal einreichen können.

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