Die cusanus trägergesellschaft trier mbH ist ein kirchlicher Träger von Krankenhäusern, einer Reha-Fachklinik, Altenheimen und einer Jugendhilfeeinrichtung. Mit fast 4.000 Mitarbeitenden versorgen und betreuen wir täglich kranke, ältere und hilfsbedürftige Menschen in unseren Einrichtungen. Gemeinschaftliches Miteinander, gegenseitiger Respekt und professionelles Handeln ist unser Anspruch.
Zum Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich gehören das Cusanus Krankenhaus in Bernkastel-Kues und das St. Elisabeth Krankenhaus in Wittlich.
Das Krankenhaus ist als Schwerpunktkrankenhaus ausgewiesen und verfügt über 553 Planbetten im stationären und teilstationären Bereich. An beiden Standorten werden durch rund 1.400 Mitarbeitende in 13 Hauptfachabteilungen, 3 Belegabteilungen und 7 Medizinischen Zentren jährlich etwa 22.000 stationäre und 50.000 ambulante Patienten behandelt. Neben einer breiten Grund- und Regelversorgung bietet das Krankenhaus viele spezialisierte und hochspezialisierte Gesundheitsleistungen an. Eine Strategie aus Wachstum und Spezialisierung erlauben dem Krankenhaus die optimale Anpassung an die steigenden Herausforderungen der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum. Ergänzend zu den bodengebundenen Rettungswachen an beiden Krankenhausstandorten ist am Standort Wittlich die ADAC-Luftrettungsstation Christoph 10 ansässig.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Zweck der Eins-zu-Eins-Betreuung fixierter Patienten ist zum einen die Herstellung von Sicherheit für die Betroffenen und zum anderen ein Kontaktangebot zur Unterstützung bei der Überwindung der Krise.
Für pflegerische oder ärztliche Maßnahmen ist die Betreuungsperson selbstverständlich nicht zuständig. Sie kann – falls sie es möchte und es sich zutraut – dabei zur Hand gehen, muss es aber nicht.
Das erstgenannte Ziel der Sicherheit ist ein kontinuierliches. Jegliche Auffälligkeiten im Verhalten oder Befinden der fixierten Person, die zu einer Gefährdung ihrer Sicherheit führen könnten, müssen dem diensthabenden Pflegepersonal sofort berichtet werden. Hierzu zählen etwa Versuche, sich aus der Fixierung zu befreien, sich an oder mit dem Fixierungsmaterial zu verletzen oder sich auf andere Weise Schaden zuzufügen. Auch unerklärliche Veränderungen des Bewußtseins oder der Atmung müssen gemeldet werden. Ebenso bedarf es einer Rückmeldung, wenn sich der Zustand der fixierten Person deutlich verbessert und die Notwendigkeit der Fixierungsmaßnahme erneut vom zuständigen Arzt überprüft werden sollte.
Das zweite Ziel der Kontaktaufnahme bedarf naturgemäß der Mitarbeit der fixierten Person. Es kann hilfreich sein, ihr behutsame Beziehungsangebote zu machen. Drängen sollte man sie oder ihn aber nicht. Hilfreich für die fixierte Person können etwa Versuche sein, ihr die Situation und die rechtlichen Gegebenheiten zu erklären, nach ihren Bedürfnissen zu fragen, Verständnis für ihre Erregung zu signalisieren und ihr das Angebot zu machen, telefonisch mit Vertrauenspersonen Kontakt aufzunehmen. Außerdem kann man anbieten, sich einfach zu unterhalten oder sich die Ängste/Sorgen/Nöte der fixierten Person anzuhören.
Unternimmt die fixierte Person selbst Versuche einer Beziehungsaufnahme, sollten diese gefördert werden, sofern sie nicht destruktiver Natur sind. Auf Beleidigungen, Beschimpfungen oder unrealistische Forderungen sollte man möglichst nicht eingehen. Man darf aber deutlich machen, dass man selbst die Fixierung nicht angeordnet hat, sondern nur für die Sicherheit der fixierten Person zuständig ist. Außerdem kann es hilfreich sein, fixierten Personen zu erklären, was eine Beendigung der Fixierung begünstigen kann (z.B. Unterlassen beleidigender oder bedrohlicher Äusserungen, Einnahme der verordneten Medikation, Suche nach Alternativen für selbstschädigendes oder suizidales Verhalten etc.).
Aus Respekt und zur eigenen Sicherheit sollte man einen angemessenen räumlichen Abstand wahren. Körperliche Berührungen sollten vermieden werden, es sei denn, dass sie nach Einschätzung des Pflegepersonals unschädlich oder sogar hilfreich sind (etwas bei fixierten dementen Pat.).
Falls eine fixierte Person unablässig schreit, was gelegentlich vorkommt und sehr unangenehm sein kann, ist der vorübergehende Einsatz von Ohrstöpseln ausdrücklich erlaubt. Darüber hinaus steht einem selbstverständlich in regelmäßigen Abständen eine Pause zu, die man in Absprache mit dem Pflegepersonal auch nehmen sollte.
Rufdienstzeiten: täglich von 20:00 Uhr – 06:15 Uhr
Ausbildung/ Studium zum/zur
Es handelt sich um einen Nebenjob, da der Einsatz nur in Rufdiensten erfolgt.
Für die Vorhaltung der Rufbereitschaft wird Ihnen eine Pauschale gem. AVR bezahlt. Zusätzlich erhalten Sie eine Vergütung für die Einsätze im Rufdienst gem. AVR.
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben vertraulich. Wir erwarten eine positive Einstellung zur christlichen Zielsetzung unseres Trägers. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.