Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zur Sachbearbeitung Naturschutz in Planfeststellungsverfahren (m/w/d)
für das Dezernat 42 „Planfeststellung Bergbau“ (EG 11 TV-L)
in der Abteilung 4 „Planfeststellung Energie/ Bergbau“
des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe.
Das Arbeitsverhältnis ist nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz für die Dauer von 24 Monaten befristet. Personen, die zuvor in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Brandenburg gestanden haben, können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
WIR sind eine moderne, leistungsfähige obere Landesbehörde mitten im Generationswechsel. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) übt als Fach- und Vollzugsbehörde die Aufsicht über sämtliche Betriebe des Steine- und Erdenbergbaus, des Bohrlochbergbaus, des Braunkohlenbergbaus und des Sanierungsbergbaus in den Ländern Brandenburg und Berlin aus. Für das Land Brandenburg fungiert das LBGR ebenso als Staatlicher Geologischer Dienst (SGD), sowie als Sonderordnungsbehörde zur Abwehr von Gefahren aus dem Bereich des Altbergbaus.
Aufgaben:
Was Sie mitbringen:
Was Sie noch wissen sollten:
Arbeitsort: Cottbus
Entgelt/Besoldung: Die Tätigkeit ist bewertet nach der Entgeltgruppe 11 TV-L
Besetzbar: Die Positionen sind ab sofort besetzbar.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich; flexible Arbeitszeiten sind gegeben.
Sind Sie bereit für eine neue Herausforderung?
Wenn ja, freuen wir uns über eine aussagekräftige Bewerbung von Ihnen bis zum 21.10.2024 unter Angabe der Kennziffer 43-LBGR-2024 an das:
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Dezernat 11 „Personal/Organisation“
Inselstraße 26
03046 Cottbus
oder per E-Mail an bewerbung@lbgr.brandenburg.de (Unterlagen bitte in einer PDF-Datei gebündelt) senden.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache bzw. Übersetzung eingereicht werden müssen. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir, eine beglaubigte Übersetzung ihres Bildungsabschlusses sowie den Nachweis der Gleichwertigkeit einzureichen.
Wir bitten Sie, unsere Informationen zum Datenschutz unter folgendem Link
https://lbgr.brandenburg.de/lbgr/de/datenschutz/ zu beachten.
Für Rückfragen und Auskünfte steht Ihnen Frau Noack unter der Telefonnummer 0355/48640-434 gern zur Verfügung.