Sachbearbeitung (m/w/d) Abstands- und Geschwindigkeitsmessung bei der Verkehrsdirektion Koblenz

Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz
Koblenz
EUR 40.000 - 60.000
Jobbeschreibung

Sachbearbeitung (m/w/d) Abstands- und Geschwindigkeitsmessung bei der Verkehrsdirektion Koblenz

Bei der Verkehrsdirektion (VD 1) in Koblenz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle (38,5 Wochenstunden) mit Aufgaben in der Abstands- und Geschwindigkeitsmessung zu besetzen. Eine Ausübung der Funktion in Teilzeit (zwei Teilzeitstellen) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn die Bewerber flexibel sind hinsichtlich der dienstlichen Aufteilung der Arbeitszeit bei ganztägigem Arbeitseinsatz.

Die Stellenausschreibung richtet sich sowohl an Tarifbeschäftigte des Polizeipräsidiums Koblenz als auch an externe Bewerberinnen und Bewerber.

Funktionsbeschreibung:

Die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten in der Geschwindigkeits- und Abstandsmessung werden nach erfolgreicher Einarbeitung und Ausbildung, auf der Basis einer im Voraus erfolgten Dienstplanung, eigenständig oder zusammen mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt.

Im Einzelnen:

  • Einrichtung von Messstellen zur Abstands- und Geschwindigkeitsüberwachung
  • Durchführung von Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen; Einsatz der semi-mobilen und stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung
  • Auswertung der Messungen, geschäftsmäßige Abwicklung, Berichtswesen
  • Berichte und Stellungnahmen
  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen

Zur Erledigung des Verkehrsüberwachungsdienstes wird bei der Verkehrsdirektion ein Schichtdienst / versetzter Tagesdienst auch am Wochenende und zu Nachtzeiten nach einem besonderen Dienstplan geführt.

Die arbeitsvertraglichen Bedingungen und das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die zu übertragenden Tätigkeiten entsprechen einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 TV-L.

Das Polizeipräsidium Koblenz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitsgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.

Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen mit Lebenslauf, Ausbildungsnachweis und Arbeitszeugnissen (soweit vorhanden) richten Sie bitte per E-Mail oder schriftlich bis zum 25.11.2024 an das Polizeipräsidium Koblenz, Referat PV 3, z. Hd. Frau Hoffmann, Moselring 10-12, 56068 Koblenz.

Falls Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg zukommen lassen möchten, reichen Sie uns diese bitte nur als Kopie ein, da Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesendet, sondern nach Abschluss des Verfahrens datenschutzrechtlich vernichtet werden. Bewerbungsmappen sind entbehrlich.

Bewerbungen per elektronischer Post können im pdf. Format (bitte achten Sie darauf, dass die Gesamtgröße Ihrer E-Mail die Größe von 5 MB nicht überschreitet) unter der Adresse ppkoblenz.pv3-bewerbungen(at)polizei.rlp.de eingereicht werden.

Auskünfte zum Auswahlverfahren erteilt Frau Hoffmann, Telefon 0261 103 – 2262; bei Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Herrn PHK Thomas Delzepich (0261 / 103 3330).

Bildungsabschluss:

  • eine adäquate abgeschlossene Berufsausbildung

Anforderungen:

  • Bereitschaft zur fachspezifischen Aus- und Fortbildung
  • Grundkenntnisse im EDV-Bereich
  • (foto-) technische Grundkenntnisse
  • Bereitschaft, im versetzten Tagesdienst und auch außerhalb der regulären Arbeitszeit zu arbeiten, auch an Wochenenden und Nachtzeiten
  • Körperliche Belastbarkeit (es dürfen keine Einschränkungen bezüglich des Hebens und Tragens von Gegenständen bis zu 25 kg auch auf unebener, unbefestigter Fläche vorliegen)
  • Teamfähigkeit
  • Fahrerlaubnis Klasse BE (oder alt: Klasse 3); Zwingend erforderlich ist der Besitz eines PKW-Führerscheins (Klasse BE), somit die Berechtigung zum Führen von PKW mit Anhängern. Sofern die Berechtigung zum Führen von PKW mit Anhänger derzeit noch nicht vorliegt, müsste der Erwerb etwa innerhalb eines halben Jahres eigenständig nachgeholt und nachgewiesen werden.

Bewerbungsadresse:
Land Rheinland-Pfalz
Polizeipräsidium Koblenz
Moselring 10-12
56068 Koblenz

E-Mailadresse für Anfragen: ppkoblenz.pv3-bewerbungen@polizei.rlp.de

Internetadresse des Arbeitgebers: http://www.polizei.rlp.de

Ende der Bewerbungsfrist: 25.11.2024

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