Aufgaben:
Aufbau und Betreuung eines Labors / Technikums für Recycling und Kreislaufwirtschaft am Standort Waldkraiburg
Übernahme der Standortleitung in Waldkraiburg inklusive Personalverantwortung
Hohen Anteil an angewandter Forschung und Entwicklung im Berufungsgebiet
Lehre im Bereich recyclinggerechtes Produktdesign (Design for Recycling) - Produktentwicklung und Konstruieren mit Kunststoffen, Maschinenelemente Kunststoffe, Berechnung und Simulation von Kunststoffbauteilen - sowie in verwandten naturwissenschaftlichen und technischen Lehrgebieten, auch in anderen Studiengängen und Fakultäten
Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebietes und in der Selbstverwaltung sowie Engagement bei Projekten und in der Weiterbildung
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten, Standorten und Beteiligung an Projekten (regional, national und international),
Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes; Ihr Lehrgebiet beinhaltet dabei auch die allgemeinen Grundlagenfächer in den Ingenieurwissenschaften sowie die Durchführung von deutsch- und englischsprachigen Vorlesungen und Praktika in Bachelor- und Masterstudiengängen
Qualifikationen:
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung (bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen)
Fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des recyclinggerechten Produktdesigns mit Kunststoffen
Kompetenzen im Bereich Konstruktion, Berechnung und Simulation
Kenntnisse in der Kreislaufwirtschaft und im Recycling wünschenswert
Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen
Didaktische und pädagogische Eignung
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss - davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs; der Nachweis der außerhochschulischen beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde