Einrichtung einer Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK)
- Prüfung und Weiterentwicklung der vorliegenden abschlussbezogenen Bildungsstandards
- Prüfung der Entwicklung von Bildungsstandards für weitere Fächer
- Verpflichtung, die in der Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring beschriebenen Instrumente zu nutzen und sie in landesspezifische, kohärente Systeme der Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden; Prüfung, ob weitere Bereiche für ein zeitgemäßes Bildungsmonitoring erforderlich sind.
- Wissenschaftliche Überprüfung des Übergangs vom Elementar- zum Primarbereich
- Gemeinsame Strategie zur Datennutzung
- Berücksichtigung der Digital-Kompetenzen bei der Überarbeitung der Bildungsstandards für den Primarbereich und den Sekundarbereich I
- Ausbau digitaler Lernumgebungen und Anpassung der Gestaltung der Lehr-Lernprozesse sowie der Prüfungs- und Aufgabenformate an die Möglichkeiten digitaler Lernumgebungen
- Aufbau und Aktualisierung von Digital-Kompetenzen der Lehrkräfte über alle Phasen der Lehrerbildung. Verankerung der fachdidaktischen Kompetenz zur Nutzung digitaler Medien in der Lehramtsausbildung
- Aufbau einer digitalen Infrastruktur
Allgemeinbildende Schulen
- Weiterentwicklung der Bildungsstandards für den Primarbereich (Deutsch und Mathematik)
- Verabschiedung der „Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule“
- Prüfung und Weiterentwicklung der vorliegenden Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss/Ersten Schulabschluss und den Mittleren Schulabschluss (D, M, NaWi, erste FS)
- Überarbeitung der „Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge“
- Weitere Angleichung der Rahmenvorgaben der Länder für die Gestaltung der Gymnasialen Oberstufe
- Förderung von Kindern in der Grundschule, um zumindest die Mindeststandards zu erreichen
- Sicherstellung der bruchlosen Fortsetzung der Bildungslaufbahn bei einem länderübergreifenden Schulwechsel
- Weiterentwicklung der bisher vorliegenden Bildungsstandards, Überprüfung für die Allgemeine Hochschulreife, Prüfung der Erarbeitung von Bildungsstandards für weitere Prüfungsfächer.
- Prüfung des Erreichens der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife mittels eines Pools von Abituraufgaben für die schriftlichen Prüfungen, Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für eine modifikationsfreie Entnahme der Aufgaben aus dem Pool
- Erarbeitung einer Empfehlung zur Einschätzung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen von Kindern sowie zur Förderung dieser Kompetenzen vor Eintritt in die Grundschule gemeinsam mit der Jugend- und Familienministerkonferenz
Berufliche Schulen
- Verbesserung der länderübergreifenden Vergleichbarkeit der Bildungsgänge an beruflichen Schulen, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung
- Stärkung der Rolle der Berufsschule als eines gleichberechtigten Partners im Dualen System
- Stärkung der beruflichen Schulen durch einen Pakt für berufliche Schulen aller an beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung Beteiligten
- Stärkung der Attraktivität beruflicher Aus- und Weiterbildung
- Entwicklung eines Konzepts zur Nutzung der an beruflichen Schulen getätigten Investitionen für die berufliche Weiterbildung
Lehrkräfte
- Fortsetzung der Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Lehrerbildung, Erarbeitung eines Qualifikationsprofils für Schulleitungen
- Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und Gewinnung von Lehrkräften
- Entwicklung von gemeinsamen Empfehlungen für Seiten- bzw. Quereinsteigerprogramme
- Gegenseitige Anerkennung der Lehramtsabschlüsse und Berechtigungen
„Abgang ohne Hauptschulabschluss“ bedeutet nicht immer „Abbruch eines Bildungsgangs“. Ein bedeutender Anteil der Jugendlichen, die unter die Quote von 6,8 Prozent fallen, hat einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen bzw. geistige Entwicklung und wurde ohne das Ziel eines Hauptschulabschlusses unterrichtet. Das gilt für das Ziel des spezifischen Sonderschulabschlusses.
Auch für Abgängerinnen und Abgänger ohne Hauptschulabschluss gibt es an den beruflichen Schulen eine Reihe von Angeboten, die ihnen den Weg zu einer Berufsausbildung ebnen können. Hier kann auch nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht der Hauptschulabschluss nachgeholt werden.
Fakten & Argumente
Politische Vorhaben zur Ländervereinbarung
Wichtige Meilensteine der Umsetzung
Die bei der 371. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 15.10.2020 beschlossene Ländervereinbarung hat das „Hamburger Abkommen“ aus dem Jahr 1964 abgelöst. Hierin waren u.a. geregelt: Beginn und Dauer des Schuljahres, Schulpflicht, Feriendauer, einheitliche Bezeichnungen der Schularten im allgemeinbildenden Schulwesen, Bezeichnung der Noten, wechselseitige Anerkennung der Abschlusszeugnisse.
Seit 1964 haben sich die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen tiefgreifend verändert.
Mit den politischen Vorhaben zur Ländervereinbarung, mit denen schul- und bildungspolitische Regelungen angepasst werden, verfolgt die Kultusministerkonferenz folgende Zielsetzungen:
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2020, in Kraft getreten am 09.02.2021)
- Schaffung eines einheitlichen Rahmens im Bildungsbereich
- mehr Vergleichbarkeit der Schulbildung
- Sicherung der Mobilität, der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und der Lehrkräfte
- Sicherung der Qualität im Bildungsbereich
- Weiterentwicklung des gesamten Bildungswesens
Start Politische Vorhaben und Ländervereinbarung
Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) nimmt Arbeit auf
Weiterentwickelte Bildungsstandards Primarbereich
Weiterentwickelte Bildungsstandards (ESA und MSA)
Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung
Start des Pakts für Berufliche Schulen
Fakten & Argumente
Politische Vorhaben zur Ländervereinbarung
Weiterentwickelte Bildungsstandards für die naturwissenschaftlichen Fächer (MSA)
Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte und zur strukturellen Ergänzung der Lehrkräftebildung
Handlungsempfehlung zu Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen
Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule