Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz.
Zu unseren Aufgaben gehört u.a. die Festsetzung und Auszahlung der Besoldung und Versorgung der Beamten, die Entgeltzahlung der Beschäftigten sowie die Beihilfe für Versorgungsempfänger und Bedienstete des Landes Rheinland-Pfalz.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Lohnbuchhalter (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) oder Sozialversicherungsfachangestellte (m/w/d) für die Festsetzung und Auszahlung der Löhne und Gehälter an die Beschäftigten des Landes Rheinland-Pfalz am Dienstort Koblenz.
Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag der Länder (TV-L) Anwendung. Die Eingruppierung erfolgt nach den tarifrechtlichen Regelungen in der Entgeltgruppe 9a TV-L.
Bewerben können sich Personen mit:
Darüber hinaus sind folgende Eigenschaften wünschenswert und von Vorteil:
Für das Verständnis und die Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften auf den Gebieten des Tarif-, Arbeits-, Steuer-, Sozial- und Zusatzversorgungsrechts sind eine gute Auffassungsgabe und ein gutes Rechtsverständnis unbedingt erforderlich.
Die Zahlung von Gehältern ist für die Bediensteten des Landes Rheinland-Pfalz von hoher Wichtigkeit. Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit zur Einhaltung des monatlichen Abrechnungstermins sollten für Sie daher selbstverständlich sein.
Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten gehören ebenfalls zu Ihren Eigenschaften. Zur gegenseitigen Unterstützung im Bedarfsfall, aber auch bei Urlaubsabwesenheiten, sind Sie dennoch Teil eines Teams. Teamarbeit und gegenseitige Unterstützung sollten Sie daher nicht abschrecken.
Wir bieten Ihnen:
Bitte Kennziffer der Ausschreibung „2024-12-MA-14“ immer angeben.
Den Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte einen Lebenslauf inklusive der entsprechenden Nachweise bei.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 2024-12-MA-14 bis zum 31.12.2024 als .pdf Dokument per E-Mail an: karriere(at)lff.rlp.de oder in Papierform an das Landesamt für Finanzen, Personalreferat LfF 11a, Hoevelstr. 10, 56073 Koblenz.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Engelmann (0261/4933-37316), Frau Conen (0261/4933-37310) und Herr Schmidt (0261/4933-37311) gerne zur Verfügung.
Da Bewerbungsunterlagen aus Organisations- und Kostengründen nicht zurückgesandt werden, bitten wir von der Einsendung von Originalunterlagen und Bewerbungsmappen abzusehen. Soweit eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht ist, ist der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft werden, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der Stelle, gewünschte Gestaltung der Arbeitszeit) entsprochen werden kann.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs.1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit der Telearbeit, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung "Die Landesregierung - ein familienfreundlicher Arbeitgeber".