Stelleninformationen
Geschäftsbereich Staatsministerium des Innern
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Leipzig
Anstellungsverhältnis: unbefristet
Bewerbungsfrist: 21.11.2024
Kennziffer: 1513
Bewerbungsadresse
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Referat 35
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
E-Mail: bewerbungen@smi.sachsen.de
Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten der Leitung Dezernat 1, zugleich Vertretung des Leiters der Kriminalpolizeiinspektion bei der Kriminalpolizeiinspektion der Polizeidirektion Leipzig zu besetzen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei (LG 2.2 Pol), im Sächsischen Staatsministerium des Innern oder in dem der Abteilung 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium – nachgeordneten Geschäftsbereich.
Der Dienstposten der Leitung des Dezernates 1 „Höchstpersönliche Rechtsgüter“, zugleich Vertretung des Leiters der Kriminalpolizeiinspektion bei der Kriminalpolizeiinspektion der Polizeidirektion Leipzig, ist nach Besoldungsgruppe A 15 SächsBesG bewertet.
Der Leitung Dezernat 1, zugleich Vertretung des Leiters der Kriminalpolizei, obliegen neben den Führungsaufgaben insbesondere folgende Aufgaben:
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie
Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind neben einer ausgeprägten Führungskompetenz vor allem auch der Einsatz unterschiedlicher Arbeitsmethoden, Verhandlungsgeschick, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und eine gute Kommunikations- sowie Konfliktfähigkeit gefordert.
Für die Besetzung der Stelle ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG) erforderlich.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Frauen werden ebenfalls ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Auf die bevorzugte Berücksichtigung nach Maßgabe des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.