Als Legal Counsel agierst Du als wichtige Schnittstelle in der Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, internen Fachabteilungen und nationalen als auch internationalen Vertragspartnern. Dein Verantwortungsbereich umfasst das allgemeine Vertragsmanagement (Erstellung, Prüfung und Verwaltung von internen und externen Verträgen), Rechtliche Fragestellungen hinsichtlich unserer Unternehmensstruktur (inkl. prüfungsrechtlicher Fragestellungen) und das Compliance Management in allen Unternehmensbereichen.
Fundierte Kenntnisse der Rechtsgebiete sowie ausgeprägte juristisch-argumentative Fähigkeiten bilden die Basis Deines erfolgreichen Handelns.
Wenn Du Dich entscheidest, Teil unseres Teams zu werden, führen wir Dich in unsere Welt der Schokolade ein. Du arbeitest direkt mit Deinen neuen Kollegen*innen zusammen und lernst schnell unsere Prozesse und Systeme kennen. Wir bieten Dir die Chance die Zukunft unseres Unternehmens mitzugestalten.
Bist Du bereit mit uns gemeinsam unsere Unternehmensgruppe für die Zukunft noch besser aufzustellen, indem wir unseren eigenen Ansprüchen und regulatorischen Anforderungen gerecht werden? Apply now!
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Stollwerck GmbH ist ein Süßwaren- und Lebensmittelunternehmen mit drei Standorten und Produktionsstätten in Deutschland. Das Unternehmen ist Teil von Baronie: einer europäischen Gruppe von Süßwaren- und Lebensmittelunternehmen mit Standorten und Produktionsstätten in Belgien, Deutschland, Großbritannien, der Schweiz und den Niederlanden. Die internationale Gruppe beschäftigt rund 1.900 Mitarbeitende, die täglich daran arbeiten, qualitativ hochwertige Süßwaren herzustellen. Neben der Produktion eigener Marken kreiert und produziert Stollwerck viele Private Label-Produkte für eine Vielzahl nationaler und internationaler Einzelhändler und fungiert als Co-Fertiger für bekannte Marken.
Stollwerck wird in Bezug auf diese Position keine unaufgeforderte Hilfe von Vermittlern oder anderen Dritten annehmen. Ein Lebenslauf, der – in welcher Form auch immer – von einem Dritten ohne Zustimmung unseres Personalleiters eingereicht wird, gilt als öffentliche Information und berechtigt nicht zu einer Vergütung, wenn der Kandidat eingestellt wird.