Als Lebensmittelrecht-Spezialist trägst Du mit Deinen Kompetenzen dazu bei, dass unsere leckeren Produkte jederzeit den neuesten rechtlichen Anforderungen entsprechen und innerhalb wie außerhalb von Europa vermarktet werden können.
In unserem Werk in Norderstedt produzieren wir an zwölf Produktionslinien mehr als 10.000 Tonnen Schokoladenprodukte pro Jahr. Unsere Kernkompetenz sind Pralinen und Spezialitäten. Durch Deine Kenntnisse im Lebensmittelrecht und Deine genaue Arbeitsweise stellst Du sicher, dass unsere Produkte stets den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Du trägst maßgeblich dazu bei unseren Kunden und Verbrauchern leckere und sichere Schokoladenprodukte anbieten zu können.
Wenn Du Dich entscheidest, Teil unseres Teams zu werden, führen wir Dich in unsere Welt der Schokolade ein. Du arbeitest direkt mit Deinen neuen Kollegen*innen zusammen und lernst schnell unsere Lieferanten, Prozesse, Abläufe und unsere Systeme kennen.
Du möchtest sicherstellen, dass unsere köstlichen Schokoladenprodukte den neuesten rechtlichen Anforderungen entsprechen und unseren hohen Qualitätsansprüchen genügen? Apply now!
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Stollwerck GmbH ist ein Süßwaren- und Lebensmittelunternehmen mit drei Standorten und Produktionsstätten in Deutschland. Das Unternehmen ist Teil von Baronie: einer europäischen Gruppe von Süßwaren- und Lebensmittelunternehmen mit Standorten und Produktionsstätten in Belgien, Deutschland, Großbritannien, der Schweiz und den Niederlanden. Die internationale Gruppe beschäftigt rund 1.900 Mitarbeitende, die täglich daran arbeiten, qualitativ hochwertige Süßwaren herzustellen. Neben der Produktion eigener Marken kreiert und produziert Stollwerck viele Private Label-Produkte für eine Vielzahl nationaler und internationaler Einzelhändler und fungiert als Co-Fertiger für bekannte Marken.
Stollwerck wird in Bezug auf diese Position keine unaufgeforderte Hilfe von Vermittlern oder anderen Dritten annehmen. Ein Lebenslauf, der – in welcher Form auch immer – von einem Dritten ohne Zustimmung unseres Personalleiters eingereicht wird, gilt als öffentliche Information und berechtigt nicht zu einer Vergütung, wenn der Kandidat eingestellt wird.