Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist eine gemeinsame Institution der Bundesländer Berlin und Brandenburg mit Sitz in Berlin. Neben zahlreichen erstinstanzlichen Zuständigkeiten entscheidet das Oberverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht für die Verwaltungsgerichte in Berlin und im Land Brandenburg über Berufungen gegen Urteile und Gerichtsbescheide sowie über Beschwerden gegen andere Entscheidungen, insbesondere Eilbeschlüsse der Verwaltungsgerichte.
Der Präsident des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sucht zur Kennziffer: OVG 2004 E-60
ab dem 01.01.2025, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, unbefristet, Personal für das Aufgabengebiet als
Wahrnehmung von Aufgaben des Laufbahnzweigs des allgemeinen Justizdienstes bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (u.a. Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 153 GVG i.V.m. den sich aus der Aktenordnung ergebenden Aufgaben und den entsprechenden Verfahrensordnungen sowie Fachadministration GO§A und VIS).
Diese Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Justizfachangestellte mit abgeschlossener Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur Justizfachangestellten / zum Justizfachangestellten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 195), die bereits in einem dauerhaften (d. h. unbefristeten) Beschäftigungsverhältnis zu einer Justizbehörde im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Einzelplan 06) stehen.
Für eine Besetzung steht keine freie Planstelle, sondern lediglich bislang abweichend mit einem/einer Tarifbeschäftigten besetzte Beamtenstelle zur Verfügung. Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 2 Nr. 2 Bstb. b) 2. Alt., Abs. 3 LfbG i. V. m. § 12 LVO-Just.
Es wird davon ausgegangen, dass der Stelleninhaber sich auf die ausgeschriebene Stelle bewerben wird.
Wegen der Einzelheiten wird auf das Anforderungsprofil verwiesen, das unter "weitere Informationen" am Ende der Ausschreibung aufrufbar ist.
Ansprechpersonen für Ihre Fragen rund um das Bewerbungsverfahren:
Herr Kuhnt
030/90149-8774
verwaltung@ovg.berlin.de
Bitte übersenden Sie Ihr Bewerbungsschreiben mit den oben genannten Unterlagen bis zum 01. Dezember 2024 an verwaltung@ovg.berlin.de. Die Übersendung eines Fotos ist nicht erforderlich. Von der Einreichung umfangreicher Mappen und Unterlagen ist abzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden können, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen (Fahrtkosten, Übernachtungskosten o. ä.), können leider nicht erstattet werden. Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens und ggf. der Einstellung werden die Daten der sich Bewerbenden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Hinweise:
Weitere Informationen zur ausschreibenden Dienststelle unter: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/