Die Technische Universität Darmstadt ist eine der führenden und dynamischsten technischen Universitäten in Deutschland mit einem weltweiten Renommee. Ihre Forschung, Lehre und ihr Technologietransfer sind geprägt von den Ingenieur- und Naturwissenschaften, die mit den fokussierten Geistes- und Sozialwissenschaften eng zusammenarbeiten. Die TU Darmstadt ist ein bedeutender Motor der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung in der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main. Mit ihrer gleichstellungsorientierten Berufungspolitik leistet die TU Darmstadt einen aktiven Beitrag für die Erhöhung des Anteils von Frauen in Spitzenpositionen in der Wissenschaft.
Im Rahmen des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder sind an den ingenieurwissenschaftlich-technischen Fachbereichen der TU Darmstadt
für die Dauer von 1-2 Semestern zu besetzen.
Ziel des Gastprofessorinnen-Programms der TU Darmstadt ist, weibliche Vorbilder in den Ingenieurwissenschaften sichtbar zu machen sowie die Vernetzung und die Karrierewege zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu erweitern.
Sie sind promoviert und haben Führungserfahrung, sind aktuell in einer forschungs- bzw. entwicklungsnahen Abteilung in einem Industrieunternehmen tätig und haben Interesse, für ein bis zwei Semester an der Universität zu lehren und zu forschen, neue Kontakte und Kooperationen aufzubauen, den Austausch zwischen Unternehmen und Universitäten zu fördern und Studierende für Ihr Themengebiet zu begeistern.
Im Rahmen eines (Teil-)Sabbaticals werden die Gastprofessuren entweder in Voll- oder Teilzeit für bis zu 12 Monate befristet besetzt. Der Stellenantritt ist für den 01.10.2025 vorgesehen. Das Entgelt richtet sich nach den an der TU Darmstadt geltenden Regelungen für Gastprofessuren (Pauschalvergütung angelehnt an W2-Besoldung). Das fachliche Profil der Gastprofessuren ist nicht festgelegt, es sollte jedoch anschlussfähig und eine inhaltliche Ergänzung für die Fachgebiete folgender Fachbereiche der TU Darmstadt sein:
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen nach § 68 Hessisches Hochschulgesetz (abgeschlossenes Hochschulstudium, wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen durch die Qualität der Promotion; zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb der Hochschule ausgeübt worden sein müssen).
Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der Kenn-Nummer mit den üblichen Unterlagen sowie einer Kurzbeschreibung des geplanten Forschungs- und Lehrvorhabens an: gastprofessorinnenprogramm@zv.tu-…
Bewerberinnen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Mit dem Absenden Ihrer Bewerbung willigen Sie ein, dass Ihre Daten zum Zwecke des Stellenbesetzungsverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie finden unsere Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.