Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein attraktiver, moderner und verlässlicher Arbeitgeber, der die polizeilichen Kernaufgaben (Einsatzbewältigung und Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung und -prävention und polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit) mit ca. 58.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigt.
Wir wissen, dass wir nur mit motivierten, qualifizierten, eigenverantwortlich handelnden und zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die an uns gerichteten Erwartungen erfüllen können. Weil das so ist, hat Mitarbeiterorientierung einen hohen Stellenwert. Sie ist eine wesentliche Aufgabe unserer Führungskräfte. Dazu gehört auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu unterstützen.
Nach erfolgreich absolviertem Auswahlverfahren erfolgt auf dem Wege der Bestenauslese eine Einstellung als Polizeirätin beziehungsweise Polizeirat auf Probe mit einer Besoldung nach A 13 LBesO.
Grundsätzlich sind Sie ab dem ersten Tag Ihrer Karriere Führungskraft. Um Ihnen den Einstieg in die neue Funktion, aber auch den Einstieg in Ihren persönlichen Karriereweg zu erleichtern, absolvieren Sie eine 2 ½-jährige prüfungsfreie Einführungsphase, einschließlich eines ca. neunmonatigen Studiums an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol). Sie erwerben so u. a. Kenntnisse aus den Kernbereichen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalitätskontrolle sowie Verkehrssicherheitsarbeit.
Bewerben Sie sich jetzt als Führungskraft (m/w/d) für polizeiliche Strategie- und Konzeptgestaltung bei der Polizei NRW für das Einstellungsjahr 2026!
Als Führungskraft des Polizeivollzugsdienstes nehmen Sie maßgeblichen Einfluss auf die Ausrichtung und Gestaltung der von Ihnen geleiteten Bereiche. Eine konkrete Verwendung/Erstfunktion sowie der damit verbundene Dienstort kann Ihnen erst kurz vor Abschluss der Einführungsphase mitgeteilt werden. Sie werden in diese Entscheidung durch persönliche Gespräche eingebunden.
Als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter des Landes Nordrhein-Westfalen sind Sie grundsätzlich im gesamten Land Nordrhein-Westfalen einsetzbar, d. h. dass Sie in gewissem Maße mobil sein sollten und bereit dazu, sich in unterschiedlichste Aufgabenstellungen und Einsatzbereiche einzuarbeiten.
Studium: Sie haben die zweite juristische Staatsprüfung oder die zweite Prüfung (Staatsprüfung) für ein Amt der Laufbahngruppe II, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes des allgemeinen Verwaltungsdienstes erfolgreich abgeschlossen.
Staatsangehörigkeit: Sie sind Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder sind Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU.
Landesbeamtengesetz: Sie erfüllen die nach dem Landesbeamtengesetz NRW und anderen beamtenrechtlichen Vorschriften erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis.
Alter: Sie haben zum Einstellungstermin das 40. Lebensjahr nicht vollendet (Ausnahmen gemäß § 14 (5) LBG NRW möglich).
Polizeidiensttauglichkeit: Sie sind mindestens 163 cm groß (Ausnahmen sind möglich, zusätzlicher Mindestgrößentest) und reichen bis zum Einstellungstermin einen Nachweis über das Ablegen des Deutschen Sportabzeichens ein, der mit Beginn des Bewerbungszeitraumes nicht älter als zwölf Monate alt ist.
Sprachkenntnisse: Sie haben einen Nachweis über Englischkenntnisse auf B1 Niveau oder über 6 Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe I.
Fahrerlaubnis: Sie besitzen die Fahrerlaubnis Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe oder die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 197.
Soft Skills: Sie besitzen ausgeprägte soziale Kompetenzen, überzeugende kommunikative Fähigkeiten, Stressstabilität, Flexibilität und hohe Eigenmotivation. Außerdem treten Sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein.
Einstellungen erfolgen zum 01.04.2026 bei Bewerbungseingang bis zum 31.05.2025. Das erforderliche Bewerbungs- und Auswahlverfahren beginnt in der Regel im Sommer des Jahres, das der Einstellung vorausgeht und zwar mit der Bekanntgabe des Bewerbungszeitraumes.
Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Die Administration des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens erfolgt grundsätzlich durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW).
Für die Kontaktaufnahme und für Rückfragen steht Ihnen Marcel Fülling unter der Telefonnummer 0251 7795 5347 oder unter der E-Mail: auswahl2.2@polizei.nrw.de gerne zur Verfügung.