Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist die nationale Filmförderung Deutschlands und fördert auf der Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) die Produktion und den Verleih von Kinofilmen. Weitere Förderhilfen werden u.a. für die Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung gewährt. Aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert die FFA zudem die Drehbuch- und Stoffentwicklung sowie Projekte in den Bereichen Spiel- und Dokumentarfilm, Kurzfilm, Verleih und Kino. Ab 2025 soll die FFA darüber hinaus eine Investitionsverpflichtung vollziehen und ein Steueranreizmodell gemeinsam mit der Finanzverwaltung durchführen.
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams ab sofort sowie zum 1. März und 1. Mai 2025 mehrere engagierte
Diese Positionen bieten Ihnen die Möglichkeit, die Filmreform in der Praxis mitzugestalten und umzusetzen. Die Stellen sind zunächst befristet auf zwei Jahre. Eine entfristete Weiterbeschäftigung wird vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Voraussetzungen angestrebt.
Sie bringen nicht alle Anforderungen mit? Kein Problem! Wir suchen nach Menschen, die Leidenschaft, Lernbereitschaft und Engagement mitbringen – wenn Sie diese haben, möchten wir Sie kennenlernen! Auch wenn Sie nicht alle Punkte in unserem Anforderungsprofil erfüllen, glauben wir, dass Potenzial und die Bereitschaft, Neues zu lernen, oft viel wichtiger sind als der perfekte Lebenslauf. Bewerben Sie sich und lassen uns gemeinsam herausfinden, wie Sie unser Team bereichern können!
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache, bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen sowie Ihrem Wunsch für einen bestimmten Förderbereich, im PDF-Format unter Angabe des gewünschten Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung an personal@ffa.de.
Für eine Bewerbung zum nächstmöglichen Eintritt sowie ab dem 1. März 2025 bewerben Sie sich bitte bis zum 30. November 2024, für den Eintritt ab dem 1. Mai 2025 gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Unvollständige Bewerbungen können im Auswahlprozess leider nicht berücksichtigt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Serafina Nardozza unter der Telefonnummer (030) 27 57 7-309 gern zur Verfügung.
Wir glauben daran, dass die Vielfalt unserer Teams uns stärker macht und fördern daher eine Kultur der Offenheit und des Respekts. Daher begrüßen wir alle Bewerbungen ungeachtet von Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, Religion, Alter oder Behinderung. Bei gleicher Eignung werden anerkannt schwerbehinderte Menschen oder diesen Gleichgestellte bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Daten elektronisch erfassen und speichern und ausschließlich für Zwecke des Bewerbungsverfahrens nutzen. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter und halten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO ein.
Filmförderungsanstalt
Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin
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