Die Universitätsbibliothek der RWTH Aachen versorgt die Hochschulangehörigen mit Information und Medien und bindet die Hochschule in die nationalen und internationalen Netze wissenschaftlicher Information und Kommunikation ein.
Ihr Standort „Medizinische Bibliothek“ im Gebäude der Uniklinik dient in erster Linie der Lehre, Forschung und dem Studium an der Medizinischen Fakultät. Sie bietet Arbeitsplätze vor Ort, eine eigene Lehrbuchsammlung, Fernleih- und Dokumentlieferdienste, Auskünfte und Beratung sowie ein differenziertes Schulungsangebot.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen den Bereich der Benutzungsabteilung in der Medizinischen Bibliothek. Dazu gehören:
Die Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis.
Die Stelle ist zum 01.06.2025 zu besetzen und unbefristet.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle.
Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L.
Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 6, je nach persönlicher Voraussetzung.
Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben.
Die Stellenausschreibung richtet sich an alle Geschlechter.
Wir wollen an der RWTH Aachen University besonders die Karrieren von Frauen fördern und freuen uns daher über Bewerberinnen.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Im Sinne der Gleichbehandlung bitten wir Sie, auf ein Bewerbungsfoto zu verzichten.
Postalisch: RWTH Aachen University
Universitätsbibliothek
Peter Boukamp
Templergraben 61
52062 Aachen
E-Mail: E-Mail schreiben
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können.