Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts – ist das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes. Aufgabenschwerpunkte sind das einheitliche Immobilienmanagement, die Immobilienverwaltung und der Immobilienverkauf sowie die forst- und naturschutzfachliche Betreuung der Geländeliegenschaften. Bundesweit arbeiten rund 7.000 Beschäftigte für die BImA, verteilt auf die Zentrale – mit Hauptsitz in Bonn – und neun Direktionen sowie auf mehr als 120 Standorte.
Mit dem Management und der kontinuierlichen Optimierung der IT-Infrastruktur sorgen wir im Geschäftsbereich Informationstechnik für sichere und reibungslose digitale Prozesse. Als moderne IT-Einheit beraten wir zu allen inhaltlichen, prozessualen und wirtschaftlichen Fragen. Wir entwickeln das "digitale Nervensystem" der BImA ständig weiter.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Die Zentrale sucht für den Geschäftsbereich Informationstechnik am Dienstort/Arbeitsort Potsdam zwei
Expertin/Experte IT-Produktbetreuung und Entwicklung SAP (w/m/d) (Besoldungsgruppe A 12 BBesO / Entgeltgruppe 12 TVöD Bund, Kennung: ZEIT3130, 3134, Stellen‑ID: 1253627)Die Einstellung erfolgt unbefristet nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) in der Entgeltgruppe 12. In Abhängigkeit von der Bewerberlage kann ggf. eine zusätzliche befristete Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.000 Euro monatlich in Betracht kommen.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?Diese Aufgaben erfordern eine strategische, lösungsorientierte Arbeitsweise und ein hohes Maß an Kommunikations- und Koordinationsfähigkeiten.
Wir arbeiten mobil und flexibel. Gleichwohl können gelegentlich auf dem Dienstposten/Arbeitsplatz Dienstreisen anfallen. Diese Dienstreisen werden grundsätzlich mit ausreichend zeitlichem Vorlauf geplant, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist.
Was erwarten wir?Dann bewerben Sie sich online bis zum 14. März 2025 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen-ID 1253627.
Jetzt bewerben!
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich ab der 13. Kalenderwoche 2025 statt.
Haben Sie noch Fragen?Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Werschnitzke unter der Telefonnummer (030) 3181-1250 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Herrn Lewin unter der Telefonnummer (0331) 58178-434.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://karriere.bundesimmobilien.de.
Hinweise zum Datenschutz und Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie hier https://www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Hinweise:Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein.
Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bestrebt, den Anteil der Frauen – insbesondere auf höherwertigen Dienstposten/Arbeitsplätzen – zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.
Sollte eine Abschlussurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, ist der schriftliche Nachweis der bisher erworbenen Modulnoten beizufügen.
Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Eine Übernahme von verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.