Ausbildung Beamter / Beamtin Zoll (mittlerer Dienst) (m / w / d)

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Zoll
Gelsenkirchen
EUR 40.000 - 60.000
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Vor 3 Tagen
Jobbeschreibung

Wählst du den mittleren Dienst als deinen Berufsweg, bearbeitest du z. B. Zollanmeldungen und fertigst Warensendungen ab. Als Auszubildende / -r sitzt du aber nicht nur vor dem Bildschirm: Vor Ort kontrollierst du, ob Unternehmen Ware angemeldet und die fälligen Steuern und Zölle korrekt bezahlt haben – so kommst du beim Zoll auch als „Outdoor-Fan“ auf deine Kosten.

Bewerbungszeitraum: Bis zum 15. Oktober 2025

Ausbildungsbeginn: 01. September 2026

Dauer: 2 Jahre

Alle Infos findest du auch auf unserer Homepage.

Das bringst du mit:

  1. Du hast einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit zweijähriger anerkannter Berufsausbildung des Bundesinstituts für Berufsbildung (mindestens Niveau 3 des DQR).
  2. Du besitzt die deutsche bzw. EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
  3. Du brauchst das Deutsche Sportabzeichen in Bronze, Silber oder Gold, das du spätestens bis zum 15. Mai deines Einstellungsjahrs vorlegen musst.
  4. Du hast auf unserer Homepage eines der in der FAQ "Ich möchte zum Wasserzoll. Was muss ich beachten?" genannten Befähigungszeugnisse für eine Verwendung beim Wasserzoll.

Deine Stärken:

  1. Du arbeitest gern im Team.
  2. Du interessierst dich für Recht und Wirtschaft.
  3. Du übernimmst Verantwortung.
  4. Du bist flexibel und mobil.

Weitere Voraussetzungen:

  1. Du bist nicht vorbestraft.
  2. Du setzt dich für die freiheitliche demokratische Grundordnung ein.
  3. Du bist grundsätzlich bereit, Uniform und eine Waffe zu tragen.
  4. Du hast kein Problem damit, im Schichtdienst zu arbeiten.

1.) Startschuss:

In den ersten Tagen lernst du in deinem Hauptzollamt deine Kolleginnen und Kollegen kennen und erhältst die wichtigsten Informationen zu den kommenden zwei Jahren. Danach beginnt dein sechsmonatiger Einführungslehrgang in Plessow, Leipzig, Rostock, Sigmaringen oder Erfurt. Dort machst du dich mit etwa 25 anderen Anwärterinnen und Anwärtern in einer Klasse mit den rechtlichen Grundlagen deiner Arbeit vertraut.

2.) Unterrichtsinhalte:

  1. Berufliche Grundbildung einschließlich Informationstechnik
  2. Vollzugsrecht
  3. Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
  4. Zolltarifrecht
  5. Verbrauchsteuerrecht
  6. Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
  7. Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
  8. Sozialversicherungsrecht
  9. Ausländerrecht

3.) Etappensieg:

Den Einführungslehrgang schließt du mit der Zwischenprüfung ab. Dazu schreibst du vier dreistündige Klausuren zu Themen, die ihr in den ersten sechs Monaten behandelt habt. Wenn du deine Zwischenprüfung im ersten Anlauf nicht bestehst, bekommst du eine zweite Chance.

Nun beginnt der zwölfmonatige praktische Teil deiner Ausbildung. Du arbeitest in verschiedenen Dienststellen und lernst dadurch die Aufgaben des Zolls kennen, z. B. bei Ermittlungen, Kontrollen oder bei der Sachbearbeitung.

Nach deiner praktischen Ausbildung geht es wieder zurück nach Plessow, Rostock, Sigmaringen oder Münster. In deinem sechsmonatigen Abschlusslehrgang vertiefst du noch einmal die rechtlichen Grundlagen.

Unterrichtsinhalte:

  1. Vollzugsrecht
  2. Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
  3. Verbrauchsteuerrecht
  4. Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
  5. Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
  6. Sozialversicherungsrecht
  7. Ausländerrecht

Zudem wird ein Sporttest durchgeführt, der – neben späteren Fortbildungen – Voraussetzung für eine Tätigkeit in den waffentragenden Bereichen der Zollverwaltung ist.

6.) Am Ziel:

Um deine Ausbildung abzuschließen, musst du nur noch die sogenannte Abschlussprüfung absolvieren. Sie besteht aus vier Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Nach bestandener Prüfung bist du ausgebildete Zöllnerin bzw. ausgebildeter Zöllner. Eine Übernahme beim Zoll ist die Regel.

7.) So geht's weiter:

Nach deiner Ausbildung erhältst du Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Bewerbung für die Ausbildung findet online statt.

INFOS FÜR MENSCHEN MIT HANDICAP:

Der deutsche Zoll freut sich über Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Wenn du für den Einsatz beim Zoll geeignet bist, wirst du im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Die Arbeitsplätze der Zollverwaltung sind grundsätzlich für alle schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen geeignet. Soweit du eine Tätigkeit im Vollzugsdienst nicht wahrnehmen kannst, ist ein Einsatz in der allgemeinen Verwaltung möglich.

Teilnahme am Auswahlverfahren:

Auch mit einem Handicap bist du grundsätzlich zum Auswahlverfahren zugelassen, es sei denn, du erscheinst nach den vorgelegten Unterlagen für eine Verwendung als offensichtlich nicht geeignet.

Für das schriftliche und mündliche Auswahlverfahren können dir, je nach Art und Schwere der Behinderung, Nachteilsausgleiche gewährt werden. Damit diese berücksichtigt werden können, nimm bitte vor der Teilnahme am schriftlichen Auswahlverfahren Kontakt zu deiner Einstellungsbehörde auf.

Schwerbehindertenvertretung:

Jede Bewerbung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen legt die Einstellungsdienststelle der Schwerbehindertenvertretung vor. Sofern du deren Unterstützung wünschst, kannst du die Kontaktadresse ebenfalls bei der Einstellungsbehörde erfragen.

Eignungsvoraussetzungen:

Bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen in das Beamtenverhältnis (§ 211 Abs. 1 SGB IX) erwartet die Zollverwaltung von dir nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung, die Vorlage des Deutschen Sportabzeichens ist nicht erforderlich.

Ansonsten gelten die Einstellungsvoraussetzungen der jeweiligen Laufbahngruppen.

Kontaktperson Zollausbildung:

Du kannst deine Fragen zu Bewerbungs- und Einstellungsangelegenheiten für den Vorbereitungsdienst des mittleren und gehobenen Zolldienstes an die für die Einstellungsbehörde zuständige Kontaktperson richten.

Abwechslung garantiert:

Beim Zoll kannst du deine Talente voll entfalten. Während deiner Ausbildung oder deines dualen Studiums lernst du fast alle Bereiche des Zolls kennen. Du bist in verschiedenen Dienststellen im Einsatz, mal drinnen, mal draußen – im Büro oder vor Ort bei Kontrollen. Nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung stehen dir viele Wege offen.

Festanstellung statt Dauerpraktikum:

Gut ausgebildet, aber kein Job in Sicht? Nicht beim Zoll! Wenn du die Abschlussprüfung bestehst, wirst du im Regelfall übernommen und für drei Jahre auf Probe verbeamtet. Statt unbezahlter Praktika bieten wir dir eine planbare Zukunft und ein sicheres Gehalt. Nach bewährter Probezeit wirst du Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit – eine sichere Sache.

Faire Bezahlung:

Schon während deiner Ausbildung oder deines dualen Studiums beim Zoll erhältst du das so-genannte Anwärtergrundgehalt. Als Anwärterin oder Anwärter im mittleren Dienst, also innerhalb der Ausbildung, bekommst du etwa 1.473 Euro brutto. Im gehobenen Dienst, also innerhalb des dualen Studiums, ca. 1.744 Euro brutto. Die Höhe deiner Bezahlung ist in ganz Deutschland einheitlich geregelt.

Weiterbildung statt Wissenslücken:

Nach deiner Ausbildung oder deinem dualen Studium beim Zoll bist du ein Allroundtalent und kannst in fast jedem Bereich eingesetzt werden. Mit jeder Berufswoche kommt weiteres Praxiswissen hinzu. Damit du dein Fachwissen vertiefst und immer auf dem aktuellen Stand bist, bietet dir der Zoll regelmäßig Fortbildungen an.

Einfach mal raus:

Der Zoll hat mehr als 700 Standorte in ganz Deutschland und bildet an 41 Hauptzollämtern aus. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung bewirbst du dich um den Einsatzort deiner Wahl. Mit Berufserfahrung kannst du auch im Ausland arbeiten, z. B. bei der Europäischen Kommission in Brüssel oder als Zollverbindungsbeamtin oder -beamter weltweit.

Beruf und Familie:

Beim Zoll kannst du Beruf und Familie gut vereinen. Wenn du später Kinder hast oder Angehörige betreuen musst, unterstützen wir dich z. B. mit einem Teilzeitmodell. In vielen Bereichen kannst du Beginn und Ende deiner Arbeitszeit flexibel gestalten oder von zuhause aus arbeiten. In einigen Dienststellen gibt es auch Eltern-Kind-Büros.

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