Sachbearbeiter untere Naturschutz- und Forstbehörde (m/w/d)

Landkreis Wittenberg
Wittenberg
EUR 40.000 - 60.000
Jobbeschreibung

Sachbearbeiter untere Naturschutz- und Forstbehörde (m/w/d)

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Tätigkeitsprofil:

Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Sachbearbeiter untere Naturschutz- und Forstbehörde (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9c TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

1. Vollzug des BNatSchG und des NatSchG LSA im Bereich Eingriffsregelung, Bodenabbau, Artenschutz, Gebietsschutz, Biotopschutz, Gehölzschutz und Vorkaufsrecht, u. a.

  • Erteilung naturschutzrechtlicher Eingriffsgenehmigungen für Außenbereichsvorhaben in Zuständigkeit des Landkreises Wittenberg unter gleichzeitiger Durchführung des Anhörungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Verbände
  • Erteilung von naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des BNatSchG und NatSchG LSA einschließlich erforderlicher Benehmensherstellung
  • Erteilung von Befreiungen gemäß § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, in einer Rechtsverordnung aufgrund des § 57 BNatSchG sowie von den Geboten und Verboten nach dem NatSchG LSA
  • Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen, Erlaubnissen und Attesten
  • Kontrolle und Durchsetzung der in den Genehmigungsbescheiden festgesetzten Nebenbestimmungen
  • Erlass von Verfügungen und Anordnungen zur Gefahrenabwehr im Naturschutzrecht
  • Erlass der zugehörigen Kostenfestsetzungsbescheide
  • Bearbeitung von Widersprüchen gegen naturschutzrechtliche Genehmigungen und Kostenfestsetzungsbescheide

2. Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, u. a.

  • Abgabe von naturschutzrechtlichen und forstrechtlichen Stellungnahmen hinsichtlich der Ein- und Auswirkungen auf Natur und Wald einschließlich der Festlegung von Nebenbestimmungen
  • Benehmensherstellung

3. Vollzug des Bundeswaldgesetzes und des Landeswaldgesetzes zum Erhalt und zur Bewirtschaftung des Waldes (Forstaufsicht), u. a.

  • Aufsicht über die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes
  • Durchführung von Genehmigungsverfahren und Entscheidung über Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
  • Entscheidungen zu Neu- und Ausbau von Waldwegen
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für forstliche Nebennutzungen sowie Erlass von Verfügungen und Anordnungen

4. Vollzug des Landeswaldgesetzes zum Betreten, Nutzen und zum Schutz der freien Landschaft (Forstschutz), u. a.

  • Überwachung und Durchsetzung der Ge- und Verbote
  • Durchführung von Genehmigungsverfahren
  • Ausweisung von Reitwegen im Wald durch Verordnung
  • Fachaufsicht über die Gemeinden nach Teil 6 des Landeswaldgesetzes
  • Erlass von Verfügungen und Anordnungen

5. Widerspruchsbearbeitung, Klageerwiderung, u. a.

  • Prüfung von Widersprüchen gegen naturschutzrechtliche und forstrechtliche Verwaltungsakte
  • Erlass von Abhilfe- und Rücknahmebescheiden
  • Zuarbeit zu Klageerwiderungen/Klageverfahren

Anforderungsprofil:

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • Hochschul-/ Fachhochschulabschluss im Bereich Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder
  • abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder
  • Laufbahnausbildung für den gehobenen forsttechnischen Verwaltungsdienst oder Hochschul-/Fachhochschulabschluss der Forstwissenschaften/ Forstwirtschaft verbunden mit Verwaltungsausbildung (Laufbahnbefähigung Forstdienst, Laufbahngruppe 2)
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss

Was erwarten wir?

  • Kenntnisse fachbezogener Gesetze und Verordnungen, insbesondere BNatSchG, NatSchG LSA und dazugehörige VO und Erlasse, BWaldG, LWaldG und dazugehörige VO und Erlasse, VwVfG, VwGO, VwKostG LSA, AllGO, VwZG, SOG, BGB, UVPG, UVPG LSA, PflSchG, LJagdG mit entsprechenden Verordnungen, BBodSchV, BodSchAG LSA, FlurbG, StrG LSA, VwV-STVO
  • Fachkenntnisse allgemeines Verwaltungs- und Ordnungsrecht
  • Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (QGIS)
  • Verhandlungsgeschick
  • Team- und Konfliktfähigkeit
  • Kooperations- und Koordinationsfähigkeit
  • Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
  • Belastbarkeit
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
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