Professur (W2) für IT-Governance und IT-Compliance
Hochschule Ansbach
Ansbach
EUR 60.000 - 80.000
Jobbeschreibung
Ihre Aufgaben
Vertretung des Themenfelds IT-Governance mit Schwerpunkten auf IT-Compliance und IT-Sicherheitsmanagement sowie verwandter Themen im Kontext von IT-Sicherheit, wie z. B. Auditierung, Risikomanagement und technische/organisatorische Datenschutzmaßnahmen in Lehre und angewandter Forschung
Aufbau und Vertretung eines Studienschwerpunkts im genannten Themenumfeld
Durchführung von weiteren Lehrveranstaltungen auf Bachelor- und Masterniveau sowie im Rahmen des Promotionsprogramms
Übernahme von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
Proaktive Einwerbung von Drittmitteln durch Forschungs- und Transfertätigkeiten
Praxisorientierte Lehre in deutscher und englischer Sprache sowie in digitalen Formaten (e-Learning, Blended Learning)
Inhaltliche und strategische Weiterentwicklung der Kompetenzfelder unter besonderer Berücksichtigung der Digitalisierung
Lehre der Grundlagenfächer und dem Berufungsgebiet ähnlicher Lehrgebiete
Qualitativ hochwertige Betreuung von Praxis-, Bachelor- und Masterarbeiten sowie von Promotionen
Engagement bei der Knüpfung neuer und in der Pflege bestehender internationaler Partnerschaften
Aktive und interdisziplinär ausgerichtete Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule
Sie für uns
Bevorzugt wird ein wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom [Univ.] oder Kombination von Bachelor und Master), vorzugsweise im Bereich Informatik, Wirtschaftsinformatik oder einer vergleichbaren Fachrichtung
Einschlägige Berufserfahrung beispielsweise als CISO oder IT-Sicherheitsbeauftragte(r)
Ausgewiesene Erfahrung mit Sicherheitsstandards wie z. B. ISO 270xx, BSI GS/C5 und Common Criteria
Sehr gute Englischkenntnisse sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in englischer Sprache
Begeisterung für die Weitergabe Ihrer praktischen Erfahrungen in Lehre und angewandter Forschung an unsere Studierenden als zukünftiger wissenschaftlicher Nachwuchs
Wir für Sie
Bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Serviceleistungen für Doppelkarrierepaare über das Dual Career Netzwerk Nordbayern
Freiraum für die fachliche Auseinandersetzung mit innovativen Themen in Lehre und Forschung
Möglichkeit zur Akquise und Durchführung von praxisorientierten Forschungs- und Drittmittelprojekten
Gute Rahmenbedingungen für die individuelle Work-Life-Balance
Förderung von Talenten und Potenzialen in einem geschlechtergerechten und schöpferischen Miteinander
Attraktive interne und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie abwechslungsreiche Gesundheits-, Präventions- und Beratungsangebote
Eine moderne Infrastruktur an attraktiven Hochschulstandorten
Eine offene Kommunikationskultur, in der Vielfalt gelebt und gefördert wird
Gestaltungsmöglichkeiten in der akademischen Selbstverwaltung, wie die konzeptionelle Weiterentwicklung der Studiengänge
Betreuung kooperativer Promotionen
Die Hochschule Ansbach ist eine Hochschule, die das Arbeiten in kleinen Gruppen und die kollegiale Zusammenarbeit – auch mit angrenzenden Fachgebieten – fördert.
Einstellungsvoraussetzungen nach Art. 57 (3) BayHIG
Abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise im Bereich Informatik, Wirtschaftsinformatik oder einem ähnlichen Bereich
Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die i. d. R. durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
Pädagogische Eignung
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde (gemäß Art. 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayHIG).
Die Hochschule strebt insbesondere im wissenschaftlichen Bereich eine Erhöhung des Frauenanteils an (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt. In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ansonsten erfolgt eine Einstellung im Angestelltenverhältnis. Teil des standardmäßigen Auswahlverfahrens ist eine eignungsdiagnostische Begleitung durch eine externe Personalberatung.
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen inklusive erforderlicher Nachweise bis spätestens 30.04.2025 über unser Online-Portal zu.