Sinnvoll und spannend. Beides geht. WIR SIND JUSTIZ.
Mit der Arbeit in der hessischen Justiz gestaltest du die Zukunft: Deine eigene und die des Landes Hessen sinnvoll, sicher und voller Perspektiven.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes, die als Fachjuristen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ministerien tätig sind. Sie übernehmen wichtige gerichtliche Aufgaben und tragen aktiv dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken.
Du absolvierst als Rechtspflegeranwärterin bzw. Rechtspflegeranwärter ein 3-jähriges duales Studium (auch Vorbereitungsdienst genannt), welches theoretisches Wissen und praktische Anwendung optimal verbindet. Studienzeiten an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda wechseln sich mit Berufspraktika bei Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften (verschiedene Standorte in Hessen) ab.
Wie läuft dein Studium ab?
Während der Fachstudien lernst und wohnst du größtenteils in der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege oder an einem der weiteren Ausbildungsstandorte des Studienzentrums in Rotenburg an der Fulda.
Das erwartet dich während deiner Zeit in Rotenburg:
Hier gehts zur Homepage der Hochschule: Hochschule
In beiden Berufspraktika lernst du dann, wie du theoretisches Wissen in die Praxis umsetzt. Dabei wirst du von deiner Ausbildungsleitung als zentrale Ansprechperson betreut und durchläufst fast alle Abteilungen des Gerichts. Auch die Staatsanwaltschaft lernst du kennen.
Erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder unterstützen dich dabei persönlich.
Nach Bestehen der Laufbahnprüfung erhälst du den akademischen Grad Diplom-Rechtspfleger*in (FH) und wirst im Regelfall in den Justizdienst des Landes Hessen übernommen.
Diese Voraussetzungen bringst du mit:
Als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger bist du sachlich unabhängig. Das heißt, wie Richterinnen und Richter triffst du - ohne Anweisung von Vorgesetzten - deine Entscheidungen allein nach Recht und Gesetz. Dabei löst du oft viele spannende Fälle.
Du eröffnest das Testament nach dem Tod eines Menschen und stellst fest, wer die Erben sind.
Du achtest nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Überschuldung eines Unternehmens auf die gerechte Vermögensverteilung.
Du setzt auch durch, dass Verurteilte ihre Gefängnisstrafe antreten und erlassest z. B. einen Haftbefehl.
Du prüfst z. B. Kaufverträge und entscheidest über Eintragungen von Hypotheken, da in den elektronischen Grundbüchern alle Grundstücke mit ihren Eigentümern verzeichnet sind.
Du führst die Zwangsversteigerung durch, wenn Hypothekenraten nicht gezahlt werden und die Bank das Grundstück versteigern lässt.
Deine Vorteile: Eine respektvolle und wertschätzende Zusammenarbeit ist uns genauso wichtig wie Inklusion und Vielfalt. Wir setzen uns daher aktiv für die berufliche und persönliche Weiterentwicklung aller Beschäftigten ein.
Nach dem Studium: grundsätzliche Übernahme, freie Arbeitszeitgestaltung und Homeoffice
Vielseitige Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten
Vermögenswirksame Leistungen (Sparzulage durch das Land Hessen)
Beihilfe in Krankheitsfällen mit der Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung
In der hessischen Justiz gibt es 41 Amtsgerichte, 9 Landgerichte, 12 Staatsanwaltschaften und 1 Oberlandesgericht mit Sitz in Frankfurt am Main.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist das oberste Hessische Gericht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und das drittgrößte Oberlandesgericht in der Bundesrepublik Deutschland.
In der hessischen Justiz arbeiten mehr als 1.200 Richterinnen und Richter, mehr als 3.000 Beamtinnen und Beamte sowie rund 2.800 Angestellte.
Den Amts- und Landgerichten und dem Oberlandesgericht obliegt die Rechtsprechung in bürgerlich-rechtlichen und familienrechtlichen Streitverfahren, in Strafverfahren und in Angelegenheiten der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit (u. a. Grundbuch-, Handelsregister- und Nachlassangelegenheiten). Staatsanwaltschaften ahnden und verfolgen Straftaten. Neben Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind dort in der Mehrzahl Angehörige anderer spezieller Justizberufe beschäftigt, für deren Studium bzw. Ausbildung wir zuständig sind: