Kinderpflege umfasst auch Spaß und Spiel.
Nach der Umschulung zur geprüften Kinderpflegerin sind Sie qualifizierte, pädagogische Fachkräfte in der Kindererziehung. Sie werden in verschiedenen Einrichtungen der sozialen Arbeit tätig. Allen voran in Kindertagesstätten, in der Schulbetreuung, in Kinderheimen, aber auch in Einrichtungen für behinderte und psychisch erkrankte Kinder sowie allgemein im Bereich der Heilpädagogik. Zu den Aufgaben umgeschulter Kinderpfleger gehören die professionelle Betreuung und Pflege der Kinder, wobei sie mit Sozialpädagoginnen und Erziehern zusammenarbeiten. Je nach Wirkstätte und Ausbildungsschwerpunkt (von Kleinkindpädagogik bis zur vorschulischen Erziehung) arbeiten sie dabei vorwiegend mit Säuglingen, Kleinkindern und Grundschulkindern, seltener hingegen mit Heranwachsenden und Jugendlichen.
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger helfen, abhängig vom Beschäftigungsort und vom Alter der von ihnen betreuten Kinder, beim Wickeln, beim Umziehen, Waschen und Zähneputzen, machen den Kindern Angebote zum Spielen, betreuen sie beim Basteln und bei den Hausaufgaben, schlichten Konflikte zwischen den Kindern und spenden Trost.
KinderpflegerInnen sind ein wichtiger Teil des sozialen Netzes und haben eine große Verantwortung, die sie mit viel Engagement erfüllen. Doch was bedeutet das für ihre Zukunftsaussichten?
Die gute Nachricht ist, dass es für KinderpflegerInnen immer noch sehr gute Zukunftsaussichten gibt. Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in diesem Bereich steigt stetig und es gibt viele Möglichkeiten, sich weiterzuentwickeln und zu spezialisieren.
Einige der Vorteile, die KinderpflegerInnen genießen können, sind ein angenehmes Arbeitsumfeld und ein gutes Gehalt. Viele Unternehmen bieten auch flexible Arbeitszeitmodelle an, um den Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden. Darüber hinaus können KinderpflegerInnen auch von Weiterbildungsmöglichkeiten profitieren, um ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern oder neue Fähigkeiten zu erlernen.
KinderpflegerInnen können auch in verschiedene Richtungen wechseln und ihre Karriere in anderen Bereichen fortsetzen. Einige Beispiele hierfür sind Sozialarbeit, Erziehungswissenschaften oder Psychologie. Dies bedeutet, dass KinderpflegerInnen nicht nur in ihrem jetzigen Beruf bleiben müssen – es gibt viele Optionen für diejenigen, die mehr erreichen möchten.
Aufgrund des steigenden Bedarfs an qualifiziertem Personal ist es auch leicht möglich, einen Job als KinderpflegerIn zu finden – ob als Gruppenführer oder als Einzelperson. Es gibt viele verschiedene Arbeitgeber und Unternehmen, die nach qualifiziertem Personal suchen und bereit sind, gut zu bezahlen.
Da die Umschulung zum Kinderpfleger/ zur Kinderpflegerin die Absolventen für den weiten Bereich der Kinderbetreuung qualifiziert, erschließen sich ihnen nach der zweiten Ausbildung weitere Tätigkeitsfelder:
Nach der Umschulung kann man mit einem monatlichen Gehalt von etwa 2500 bis 3500 Euro brutto rechnen, je nach Bundesland und Berufserfahrung. Der Verdienst richtet sich auch nach etwaigen Zusatzqualifizierungen.
Die Umschulung zur Kinderpflegerin dauert in der Regel zwei Jahre in Vollzeit, berufsbegleitend entsprechend länger. Die Regelzeit der Ausbildung beträgt drei Jahre, aber über eine Berücksichtigung von einschlägiger Berufserfahrung ist eine Verkürzung um ein Jahr möglich. Wenn Sie bisher also noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, jedoch als unqualifizierte Kraft im sozialen Bereich gearbeitet haben, ist ebenso eine verkürzte Umschulung möglich.
Ja, die Umschulung zum staatlich geprüften Kinderpfleger ist auch in weniger als 1 Jahr möglich, allerdings nicht berufsbegleitend.
Wer als Kinderpflegerin arbeiten möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Umschulung auch in Teilzeit bzw. berufsbegleitend absolvieren.
Ja, es gibt die Möglichkeit, dass Sie die Umschulung zum Kinderpfleger berufsbegleitend absolvieren.
Die Umschulung schließt mit der staatlichen Prüfung für Kinderpfleger ab. Ergänzt werden die schulischen Qualifizierungsmaßnahmen dabei durch einen hohen Anteil an Praxiserfahrung, etwa in Kindergärten oder Betreuungseinrichtungen.
Die verkürzte Ausbildung zur Kinderpflegerin setzt in sämtlichen Bundesländern mindestens einen Hauptschulabschluss voraus.
Eine Förderung der Umschulung zum Kinderpfleger/ zur Kinderpflegerin durch das Jobcenter und Arbeitsamt ist prinzipiell möglich.
Die Umschulung zum Kinderpfleger folgt inhaltlich der dualen, praxisintegrierten Ausbildungen (PIA) in der Kinderpflege.
Nein, der staatlich geprüfte Kinderpfleger ist eine Berufsbezeichnung, die nur benutzt werden darf, wenn die verkürzte Ausbildung oder Umschulung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Für Kinderpfleger gibt es mittlerweile ein großflächiges Angebot an Weiterbildungen.
Sehr beliebt ist bei umgeschulten Kinderpflegern die Aufstiegsfortbildung zum Erzieher.
Sie möchten als Kinderpfleger arbeiten und deswegen sich weiterqualifizieren, dann kommt als Alternative zur Ausbildung oder Abendschule eventuell auch ein Fernstudium in Frage.