Bereiten Sie Menschen den Weg zum Führerschein!
Die Umschulung zum Fahrpädagogen ist aktuell eine vielversprechende Möglichkeit für einen Berufswechsel. Der Bedarf an qualifizierten Fahrlehrern ist in Deutschland hoch, da viele Fahrschulen bundesweit nach neuen Talenten suchen. Eine verkürzte Ausbildungszeit ermöglicht nicht nur einen schnellen Einstieg in eine neue Karriere, sondern bietet Ihnen auch die Chance auf ein lukratives Einkommen, insbesondere wenn Sie später eine eigene Fahrschule übernehmen.
Mit einer Umschulung zum Fahrpädagogen eröffnen sich Ihnen nicht nur neue berufliche Perspektiven, sondern auch die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.
Der Alltag eines Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin ist äußerst abwechslungsreich und vielseitig. Sie lehren Fahrschüler in verschiedenen Bereichen des Autofahrens, wie den Umgang mit der Kupplung, Einparken und das Verhalten auf Autobahnen. Darüber hinaus übernehmen sie auch organisatorische Aufgaben, wie die Planung von Unterrichtsstunden und die Erstellung von Prüfungsunterlagen.
Um als Fahrlehrer/in tätig zu sein, muss man eine spezielle Ausbildung durchlaufen. Diese umfasst theoretischen Unterricht, praktische Übungsfahrten und das Erlernen von Unterrichtsmethodik und Pädagogik. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann man sich bei einer Fahrschule bewerben oder selbstständig arbeiten.
Die Fahrlehrer-Umschulung verbindet Anforderungen im Bereich Technik sowie pädagogische Anforderungen. Eine gute Menschenkenntnis zur Einschätzung der Fähigkeiten der Schüler ist ebenfalls sehr hilfreich. Sie sollten als Fahrlehrer Ruhe und Gelassenheit in der Verkehrserziehung selbst ausstrahlen. Um als Lehrer für bestimmte Kraftfahrzeugklasse zugelassen zu werden, benötigt man in erster Linie selbst den Führerschein für diese Klasse, z.B. Motorrad, LKW oder Bus.
Der Umschulungsberuf des Fahrlehrers bietet sehr gute Berufsaussichten. Die vielen Möglichkeiten zur weiteren Spezialisierungen über Weiterbildungen sorgen auch nach der Umschulung für Abwechslung. Die Aussicht auf eine eigene Fahrschule und für eine Selbstständigkeit sind ideal für ambitionierte Interessenten.
Der Verdienst von Fahrlehrer/innen richtet sich nach dem Bundesland, in dem sie arbeiten und nach vorhandener Berufserfahrung. Selbständige Fahrlehrer mit eigener Fahrschule verdienen in der Regel mehr als angestellte Fahrlehrer/innen.
Die Dauer der Umschulung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin ist abhängig von der gewählten Fahrzeugklasse und beträgt zwischen ein und zwölf Monaten. Inhaltlich setzt sich die Fahrlehrer-Umschulung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Inhaltlich muss sich der Fahrlehreranwärter mit Verkehrserziehung – also Fahrverhalten, den Regeln im Straßenverkehr, mit Straßenrecht, Verkehrssicherheit, Technik und Umweltschutz ebenso auseinandersetzen wie mit dem Fahren selbst.
Die Berufsqualifikation zum Fahrlehrer endet mit einer Abschlussprüfung, die erst ablegt werden kann, wenn die Pflichtstunden absolviert wurden. In der Regel wird auch ein Praktikum in einer Fahrschule verlangt. Eine rein betriebliche Umschulung ist hingegen nicht möglich.
Voraussetzung für die Zulassung zur Umschulung zum Fahrlehrer ist mindestens der Hauptschulabschluss. Zusätzlich wird meist eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigt.
Eine Umschulung/ Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin kann bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden.
Die Umschulung zum Fahrlehrer wird in der Regel von örtlichen Fahrlehrerausbildungszentren und Ausbildungsfahrschulen angeboten.
In Bayern sind die Anbieter von Fahrlehrerumschulungen vom Straßenverkehrsamt zertifiziert und bieten Kurse nach der Landesfahrlehrerverordnung an.
In Berlin können Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer aus einer Reihe von zugelassenen Weiterbildungsanbietern wählen, um ihre Pflichtausbildung zu absolvieren.
In Hamburg bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Umschulungslehrgänge für Fahrlehrer an.
In Niedersachsen ist das Landesamt für Straßenwesen und Verkehr (LASV) für die Zertifizierung der Weiterbildungsanbieter zuständig.
In Nordrhein-Westfalen ist der Berufsverband der geprüften Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer für die Umschulung von Fahrlehrern zuständig.
In Rheinland-Pfalz ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Durchführung von Umschulungskursen für Fahrlehrer zuständig.
In Hessen zertifiziert und überwacht die Straßenverkehrsbehörde die Umschulungskurse für Fahrlehrer.
In Sachsen-Anhalt bieten zertifizierte Bildungsträger an Umschulungskurse für Fahrlehrer.
In Schleswig-Holstein ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Umschulung von Fahrlehrern zuständig.
In Thüringen bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Umschulungskurse für Fahrlehrer an.
In Brandenburg ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Umschulung von Fahrlehrern zuständig.
In Mecklenburg-Vorpommern bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) zertifizierte Umschulungen an für Fahrlehrer.
Im Saarland ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Durchführung von Umschulungskursen für Fahrlehrer zuständig.
In Sachsen ist für die Umschulung von Fahrlehrern die Industrie- und Handelskammer (IHK) zuständig.
In Baden-Württemberg sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) für die Umschulung von Fahrlehrern zuständig.