"Unternehmensorgane" haften grundsätzlich mit ihrem vollen Privatvermögen für die durch sie verursachten Schäden gegenüber Dritten oder dem eigenen Unternehmen – und das schon bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen. Um Ihre Geschäftsführer, Vorstände und leitenden Angestellten vor den Folgen eventueller rechtlicher Auseinandersetzungen zu schützen, bieten wir Ihnen mit unseren Manager-Haftpflichtversicherungskonzepten („D&O = Directors & Officers") die passende Lösung. Die Prämien zahlt das Unternehmen, geschützt sind aber die Führungskräfte. Auf diese Weise sichert die Firma im Übrigen auch die eigene Liquidität ab. Aon bietet ein Konzept an, dass zu günstigen Konditionen umfangreiche Zusatzleistungen umfasst:
Zusatzabsicherung für ausscheidende Unternehmensleiter: sorgt dafür, dass Manager weiterhin ausreichend abgesichert sind, obwohl sie keinen Einfluss auf die D&O-Deckung mehr haben.
Hinweis von Dipl.-Vw. Wolfgang Reiss, selbständiger Kundenberater.
"Geschäftsführer in mittelständischen Planungsbüros glauben nicht, dass "ihr" Unternehmen sie jemals in Haftung nehmen könnte. Aber leider können Fehlentscheidungen gerade in Unternehmen mit oft nur geringer Kapitalausstattung schnell zur Insolvenz führen. Und der Insolvenzverwalter hat dann Schadenersatzansprüche gegen die Geschäftsleitung zu prüfen - und er wird sie einklagen."