Das BfR erstellt unabhängig auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittel-, Futtermittel- und Chemikaliensicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland. In diesen Bereichen berät es die Bundesregierung sowie andere Institutionen und Interessengruppen. Damit leistet das BfR einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschen.
Eine Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen sowie der vollständigen Erfüllung des Qualifikationsprofils. Bis zum Erreichen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann die Stelle auch im Rahmen eines vertraglichen Beschäftigungsverhältnisses besetzt werden (außertariflich).
Die Aufgabe der Abteilung umfasst die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten, die unter dem Oberbegriff Pestizide zusammengefasst werden. Weitere Informationen zu den Aufgaben der Abteilung finden Sie hier auf unserer Homepage.