Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Voraussetzungen, höchstens Entgeltgruppe 5 TV-L. Die tarifliche Arbeitszeit beträgt 50 Prozent einer entsprechenden Vollzeitbeschäftigung (aktuell 20,00 Stunden/Woche). Einzubringen ist die Arbeitszeit an 5 Tagen pro Woche. Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis 31.07.2029.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten des PP Oberfranken wird hingewiesen. Schwerbehinderte Menschen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Bei der Stellenbesetzung wird die Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung (gem. Art. 60a Abs. 5 PAG) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.