Theater Kiel AöR
Art der Anzeige: Stellenangebot | Berufsbezeichnung: Bühnenmeister*in / Meister*in für Veranstaltungstechnik | PLZ des Einsatzortes: 24103
Beschäftigungsumfang: Vollzeit | Erfahrungslevel: Führungsposition | Stellenanzeigen-ID: MPJ-24-10-29-811
Datum der Veröffentlichung: 31.10.2024
Bewerbungsfrist bis: 15.11.2024
Das Theater Kiel AöR sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Schauspielhaus
eine*n Bühnenmeister*in / Meister*in für Veranstaltungstechnik
mit der vollen tariflichen Arbeitszeit (derzeit 39,0 Wochenstunden).
Wir sind ein Fünfspartentheater mit Oper, Schauspiel, Ballett, Philharmonischem Orchester sowie Jungem Theater und genauso vielschichtig wie unsere Rund 1.000 Veranstaltungen pro Saison sind auch unsere über 500 Mitarbeiter*innen. Theater ist nicht nur auf, sondern auch hinter der Bühne, bunt und abwechslungsreich. Aus 40 Nationen und allen Altersgruppen setzen sich unsere Teams zusammen und arbeiten Hand in Hand für das perfekte Zuschauererlebnis.
Die Bühnentechnik des Schauspielhauses wird insgesamt von einem Team – bestehend aus dem Technischen Oberinspektor sowie zwei weiteren Theatermeister*innen bzw. Meister*innen für Veranstaltungstechnik geleitet.
Als Teil dieses Teams erledigen Sie u.a. folgende Aufgaben:
Idealerweise bringen Sie mit:
Das erwartet Sie bei uns:
Auskünfte erteilen Herr Buchholz unter Tel.: 0431 / 901-2854 bzw. unter: Klaus.Buchholz@Theater-Kiel.de oder Herr Hübner unter Tel. 0431 / 901-3926 bzw. unter Oliver.Huebner@Theater-Kiel.de
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.11.2024 mit den gängigen Unterlagen per E-Mail an: bewerbung@theater-kiel.de (Bewerbungsunterlagen werden nur im PDF-Format angenommen) oder schriftlich an:
Theater Kiel AöR
Personalabteilung
Rathausplatz 4
24103 Kiel
Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da diese leider nicht zurückgesandt werden können.
Wir legen Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Anerkannt Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die baulichen Verhältnisse nicht barrierefrei sind.