Hintergrundinformation
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ermöglicht Studierenden ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum und bietet ein juristisches Referendariat an.
Bitte benennen Sie für Ihr beabsichtigtes Praktikum den gewünschten Einsatzbereich mit Einsatzort (Berlin/Bonn). Die Fachabteilungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie im Organisationsplan.
Aus organisatorischen Gründen sollte Ihre Bewerbung mindestens sechs Monate vor Praktikumsbeginn eingereicht werden.
Für ein Praktikum wird eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 Euro pro Kalendermonat gezahlt.
Ausgeschlossen vom Praktikum sind:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat besonderes Interesse an der Beschäftigung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren über einen Zeitraum von drei Monaten.
Der Bewerbung sind beizufügen:
Willkommen sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion oder sexueller Identität. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans der Bundesregierung und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Schwerbehinderte Bewerbende werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX) bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.