Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Bezirkssozialarbeiter/in (m/w/d) im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung.
Die Bezirkssozialarbeit unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien in sämtlichen Themen, die die Familie, Erziehung und das gemeinsame Aufwachsen in Krefeld betreffen. In der Bezirkssozialarbeit bieten wir Ihnen eine abwechslungsreiche und wertschöpfende Beschäftigung, die alles andere als alltäglich ist! In Ihrer Tätigkeit erarbeiten Sie mit den Familien im Rahmen der Einzelfallhilfe gemeinsame Lösungen. Wenn Kinder und Jugendliche aufgrund von Gewalt oder Verwahrlosung gefährdet sind, benötigen sie Ihren Schutz, den Sie durch die Ausübung des staatlichen Wächteramts wahrnehmen. In Kooperation mit den Familien gehen Sie dann auf die Suche und Planung nach geeigneten Lösungen.
Sie sind ein/e Teamplayer/in?! Ausgezeichnet! Gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Bezirksteam erarbeiten Sie durch sozialräumliche Stadtteilarbeit Voraussetzungen für Angebote des gelingenden Aufwachsens von Kindern, Jugendlichen und Familien in Krefeld!
Wenn Sie auf der Suche nach einem abwechslungsreichen und spannenden Arbeitsfeld bei einer starken und zukunftsorientierten Stadtverwaltung sind und über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, suchen wir Sie als verantwortungsbewusste und teamfähige Fachkraft. Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
-
ein Hochschulabschluss eines Diplom-/Bachelor-/Master-Studienganges in Sozialpädagogik/Sozialer Arbeit, jeweils mit staatlicher Anerkennung
oder - ein abgeschlossenes Studium der Heilpädagogik mit - soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen - staatlicher Anerkennung bzw. eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Heilpädagogin/-pädagoge
oder - ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Diplom-Pädagogik, der Kindheitspädagogik (Bachelor/Master) oder der Erziehungswissenschaften (Bachelor/Master) mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen
- die Bereitschaft nach einer Einarbeitungszeit am Notfalldienst der Abteilung Familien teilzunehmen
Ihre Aufgaben
- Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
- Trennungs- und Scheidungsberatung, Beratung von Alleinerziehenden
-
Überprüfung von Hilfebedarf nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII)
Kinder- und Jugendhilfe bzw. Kinder- und Jugendhilfegesetz durch:
-Anamnese
-sozialpädagogische Diagnose
-Risikoeinschätzung
-Überprüfung der Mitwirkungsbereitschaft und –fähigkeit der Sorgeberechtigten
-ggf. Vermittlung von Leistungen nach dem SGB VIII - Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes
- Planung und Steuerung der erzieherischen Hilfen durch konkrete Zielformulierungen und Hilfebedarfdefinitionen
Wir bieten Ihnen
Gesundheitsmanagement/Sport
30 Tage Urlaub
Betriebliche
Altersvorsorge
flexible Arbeitszeiten
Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring/
Supervision
jährlich bis zu zwei
Regenerationstage
Onboarding
Sicherer
Arbeitsplatz
Feedback/
Ideenmanagement
Mitarbeitendenevents
Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten
LeistungsOrientierte
Bezahlung
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Herr Horst Schwandt (Tel. 02151/86-3303) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Jalina Bandel (Tel. 02151/86-1423).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.