Gärtnereibetriebe erzeugen hochwertige Nahrungsmittel, wie frisches Obst und Gemüse oder vermehren und kultivieren Zierpflanzen, Gehölze und Stauden. Die Produktion findet sowohl im Freiland wie im Gewächshaus statt. Als Gärtnerin und Gärtner sind Sie in der Produktion, im Verkauf oder im Dienstleistungsbereich tätig. Der Beruf ist vielseitig, abwechslungsreich und ideal für kreative junge Menschen.
Berufsanfänger können aus sieben gärtnerischen Fachrichtungen auswählen:
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.
Gründe für eine Lehrzeitverkürzung können ein außerlandwirtschaftlicher Berufsabschluss (je nach Prüfungsergebnis) oder ein Fach- bzw. allgemeines Abitur als schulische Vorbildung sein.
Am Beginn der Ausbildung schließen Sie mit einem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag ab. Nur anerkannte Ausbildungsbetriebe dürfen im Beruf Gärtner / Gärtnerin ausbilden. Bei der Berufsausbildung wirken Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätten zusammen.
Vor Beginn der Berufsausbildung ist der Ausbildungsvertrag dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit Abteilung Gartenbau vorzulegen. Über das AELF erhalten sie auch Adressen von anerkannten Ausbildungsbetrieben.
Eine weitere Möglichkeit, einen Ausbildungsbetrieb zu finden, ist die Ausbildungsbetriebedatenbank.
Die Bildungsberaterinnen und -berater sind an vier Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit einer Abteilung Gartenbau zu erreichen. Sie beraten rund um die Ausbildung im Beruf Gärtner / Gärtnerin und betreuen Auszubildende und Ausbildungsbetriebe.