Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Gärtner / [...]

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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Dortmund
EUR 20.000 - 40.000
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Jobbeschreibung

Gärtnereibetriebe erzeugen hochwertige Nahrungsmittel, wie frisches Obst und Gemüse oder vermehren und kultivieren Zierpflanzen, Gehölze und Stauden. Die Produktion findet sowohl im Freiland wie im Gewächshaus statt. Als Gärtnerin und Gärtner sind Sie in der Produktion, im Verkauf oder im Dienstleistungsbereich tätig. Der Beruf ist vielseitig, abwechslungsreich und ideal für kreative junge Menschen.

Ausbildungsinhalte

  • Kenntnisse über die Pflanzen und deren Ansprüche
  • Sortenspezifische Vermehrung, rationelle und umweltverträgliche Kulturführung, sowie Ernte und Vermarktung der Produkte
  • Bearbeiten und Pflegen des Bodens, Erhalten der Bodenfruchtbarkeit
  • Planen der Produktion, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
  • Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Umweltschutz und rationelle Energie- und Materialverwendung
  • Betriebliche Zusammenhänge, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Geschäftsvorgänge und marktwirtschaftliche Zusammenhänge
  • Arbeits- und Tarifrecht
  • Beratungs- und Verkaufsgespräche führen

Fachrichtungen

Berufsanfänger können aus sieben gärtnerischen Fachrichtungen auswählen:

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

Gründe für eine Lehrzeitverkürzung können ein außerlandwirtschaftlicher Berufsabschluss (je nach Prüfungsergebnis) oder ein Fach- bzw. allgemeines Abitur als schulische Vorbildung sein.

Ausbildungsbetrieb, Ausbildungsvertrag

Am Beginn der Ausbildung schließen Sie mit einem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag ab. Nur anerkannte Ausbildungsbetriebe dürfen im Beruf Gärtner / Gärtnerin ausbilden. Bei der Berufsausbildung wirken Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätten zusammen.

Vor Beginn der Berufsausbildung ist der Ausbildungsvertrag dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit Abteilung Gartenbau vorzulegen. Über das AELF erhalten sie auch Adressen von anerkannten Ausbildungsbetrieben.

Ausbildungsbetrieb finden

Eine weitere Möglichkeit, einen Ausbildungsbetrieb zu finden, ist die Ausbildungsbetriebedatenbank.

Fortbildungsmöglichkeiten

  • Fortbildung
    • Gärtnermeister/in
    • Techniker/in im Gartenbau oder im Garten- und Landschaftsbau
  • Spezialisierung
    • Kundenberater/in im Gartenbau
    • Fachagrarwirt/in Golfplatzpflege – Greenkeeper
    • Fachwirt/in Baumpflege und Baumsanierung
    • Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/in

Die Bildungsberaterinnen und -berater sind an vier Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit einer Abteilung Gartenbau zu erreichen. Sie beraten rund um die Ausbildung im Beruf Gärtner / Gärtnerin und betreuen Auszubildende und Ausbildungsbetriebe.

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