Duisburg– kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Als Vermessungstechniker bzw. Vermessungstechnikerin arbeitest du unter anderem beim Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster im Bereich Vermessung, Kataster und Geoinformationen. Du erledigst deine Aufgaben sowohl im Büro und bereitest Vermessungen vor/nach. Die teilweise eigenständig durchzuführenden Vermessungen finden aber natürlich draußen statt.
Unter anderem lernst du:
Der Fachbereich Vermessung und die mit ihm eng verbundenen Fachbereiche GIS und Geoinformatik stellen heute die Grundlagen für Ortung, Navigation, Planung und räumliche Entscheidungen bereit.
Mit deiner Unterstützung kann die Stadtverwaltung Duisburg auch in der Zukunft ihre wichtige und verantwortungsvolle Funktion zwischen Gesetz und Gemeinwesen wahrnehmen. Unser Team begleitet Jahr für Jahr viele junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben. 2025 werden über 300 Nachwuchskräfte neu eingestellt.
Die theoretischen Kenntnisse werden im Berufskolleg Ost in Essen vermittelt.
Die Ausbildung erfolgt bedarfsgerecht mit sehr guten Chancen für eine unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Absolvierung, denn wir möchten langfristig mit dir zusammenarbeiten.
Die Stadt Duisburg bietet dir unterschiedliche Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten, damit du auch nach deiner Ausbildung weiter durchstarten kannst.
Die Bezahlung erfolgt nach dem TVAöD.
Danielle Kerkewitz, 01517-2805610
(Bewerbungen bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular einreichen. Der Button hierzu befindet sich ganz unten auf dieser Seite.)
Fabian Welbers, 0203 283-3248
f.welbers@stadt-duisburg.de
Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/frauenbuero) besonders berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Personen besonders berücksichtigt.
Weitere Informationen findest du unterhttps://www.duisburg.de/microsites/karriere/neu/z_neue-hp/Fragen-Antworten.php