Architektin bzw. Architekt (w/m/d) oder Ingenieurin bzw. Ingenieur (w/m/d) für die Bauaufsicht

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin
EUR 20.000 - 40.000
Jobbeschreibung

Kontakt

Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Bundesrepublik Deutschland

Telefon: 0385 59079-0
Telefax: 0385 59079-30
E-Mail: info@ak-mv.de

Architektin bzw. Architekt (w/m/d) oder Ingenieurin bzw. Ingenieur (w/m/d) für die Bauaufsicht

03.12.24

Einsatzdienststelle: Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg,
Neustrelitzer Straße 121, 17033 Neubrandenburg Arbeitszeit: Vollzeit, teilzeitfähig
Bewerbung bis: 05.01.2025
Arbeitsbeginn: ab 01.02.2025
Beschäftigungsdauer: unbefristet Job-ID: 10643
Die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung betreut die schönsten und anspruchsvollsten Bauaufgaben in Mecklenburg-Vorpommern - vom Schweriner Schloss bis hin zu den modernsten Universitäts- und Forschungsbauten. Daneben warten spannende Herausforderungen rund um den Einsatz von Baufachlichen Anwendungen in der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung M-V auf qualifizierte und engagierte Bewerberinnen und Bewerber. Kommen Sie zur Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung und werden Sie Teil des Teams in Neubrandenburg für den Bereich der Bauaufsicht und gestalten Sie Mecklenburg-Vorpommern mit.

Ihre Aufgaben:
Bauaufsichtliche Behandlung von baulichen Anlagen u.a.:
  1. Bearbeitung, Entwurf und Freigabe unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben
    • Beteiligen aller zuständigen Stellen mit Genehmigungsunterlage
    • Prüfen und Fertigen der Prüfberichte zu bauordnungsrechtlichen Genehmigungs- und Planungsunterlagen
    • Beteiligen der Gemeinde nach § 77 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) und der unteren Bauaufsichtsbehörde
    • Einholen erforderlicher öffentlich-rechtlicher Zustimmungen und Genehmigungen
    • Prüfen und Erarbeiten der Bescheinigung zur Baufreigabe nach dem Grundsatz des § 59 LBauO M-V
  2. Bauüberwachung
    • Kontrolle der Bauausführung einschließlich Erarbeitung von erforderlichen Stellungnahmen zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher und bauaufsichtlicher Vorschriften und Anforderungen, hinsichtlich der bauaufsichtlichen Anforderungen an Bauprojekte und Bauarten, zur Einhaltung der Grundrisse, Raumhöhen, geometrischen Formen und festgelegten Höhenlagen etc.
  1. Liegenschaftsangelegenheiten
    • Erarbeiten von Stellungnahmen
    • Beraten und Prüfen in Liegenschaftsangelegenheiten, Eigentumsverhältnissen und Grundstücksangelegenheiten

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Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 0385 59079-17
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