Die Universität Klagenfurt will mehr qualifizierte Frauen für Professuren gewinnen.
Am Institut für Sportwissenschaft der Universität Klagenfurt ist ehestmöglichst im Rahmen einer Open-Rank-Ausschreibung eine gemäß § 98 UG unbefristete oder gemäß § 99 Abs. 1 UG auf 5 Jahre befristete oder gemäß § 99 Abs. 5 & 6 UG zunächst auf 6 Jahre befristete
Universitätsprofessur oder Tenure-Track-Professur für Trainingswissenschaften
im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Entscheidung über die Besetzung gemäß § 98 oder § 99 Abs. 1 oder § 99 Abs. 5 & 6 UG erfolgt im Zuge der Ruferteilung.
Die Professur soll das Fach Trainingswissenschaften in seiner ganzen Breite vertreten und in Forschung und Lehre einen besonderen Fokus auf den Anwendungsbezug hinsichtlich spezifischer Zielgruppen (etwa Kinder- und Jugendsport, Leistungssport) setzen. Weiter wird ein interdisziplinärer Ansatz erwartet, der durch die multiperspektivische Auseinandersetzung mit Sport und Bewegung und ihren gesundheitsförderlichen Effekten dokumentiert ist. Zu den Aufgaben der durch das Land Kärnten finanzierten Stiftungsprofessur zählt auch die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen des Landes (Abt. 6 des Amtes der Kärntner Landesregierung) sowie der Aufbau gezielter Kooperationen im Bereich der Trainingswissenschaft.
Der Aufgabenbereich der Professur umfasst:
Voraussetzungen (abhängig von der Qualifizierungsstufe bei der Einstellung):
Der Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die zukünftige Stelleninhaberin:der zukünftige Stelleninhaber den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal — insbesondere in Leitungsfunktionen — an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Universitätsprofessur (§ 98 oder § 99 Abs.1 UG)
Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand.
Das Mindestentgelt für die Verwendung im Sinne einer Universitätsprofessur gemäß §§ 98 oder 99 Abs. 1 UG (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 92.460,-- brutto jährlich.
Das Mindestentgelt für die Verwendung im Rahmen einer Tenure-Track-Professur (B1 lit. b bis zum Abschluss einer etwaigen Qualifizierungsvereinbarung, dann A2) beträgt derzeit zunächst €69.061,-- brutto jährlich (B1 lit. b), später dann € 81.315,-- brutto jährlich (A2 01). Eine Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen ist möglich.
Eine Tenure-Track-Professur bedingt den Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung (QV) gemäß § 27 Universitäten-Kollektivvertrag für die Bereiche Forschung, selbstständige Lehre, Leitungs- und Verwaltungsaufgaben sowie externe Erfahrungen. Der Dienstvertrag wird als PostDoc mit QV-Option abgeschlossen. Mit Abschluss der QV lautet die Bezeichnung Assistenzprofessor:in, nach Erfüllung der QV Assoziierte Professor:in (als Mitglied der Professor:innenkurie gemäß § 99 Abs. 6).
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung, bestehend aus
richten Sie bitte bis spätestens 9. März 2025 per E-Mail an die Universität Klagenfurt, Büro des Senats, z.H. Frau Mag. a (FH) Sabine Seebacher (application_professorship@aau.at).
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.