Der Landschaftsverband Rheinland sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
für die LVR-Klinik Köln, Technische Abteilung - Gebäudemanagement
Befristung: unbefristet
Arbeitszeit: Voll-/ oder Teilzeit
Ansprechperson: Herr Severit-Zillig (Technischer Leiter)
Bewerbungsfrist: 04.06.2023
Verantwortlichkeiten:
Die Eingruppierung erfolgt je nach persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA.
Voraussetzungen:
Eine abgeschlossene Ausbildung als Elektriker*in oder Elektroniker*in für Energie- und Gebäudetechnik, eine anschließende Weiterbildung zum Meister*in (m/w/d).
Wünschenswert sind:
Die Bereitschaft zur Teilnahme an notwendigen Fortbildungsveranstaltungen zur Erlangung weiteren Fachwissens ist ebenso erwünscht wie die Bereitschaft und Befähigung zur Führung eines Dienst-KFZ.
Wir bieten:
Die LVR-Klinik Köln ist ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie mit zwei Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie, einer Abteilung für Gerontopsychiatrie, einer Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen, einer Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotraumatologie und zwei Abteilungen für Forensische Psychiatrie. Der Versorgungsauftrag umfasst ca. 600.000 Kölner Bürgerinnen und Bürger.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 20.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Der LVR steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Beschäftigtenstruktur abzubilden.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in deutscher Sprache Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs-/ Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bei.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.