Der Stelleninhaber ist für die Konzipierung und Umsetzung der organisatorischen Zusammenführung von zwei Werken an zwei Standorten mit allen daraus resultierenden Synergien zuständig sowie für die Standardisierung der Abläufe an beiden Standorten. Ferner soll der Stelleninhaber den Aufbau eines hohen Maßes an Qualitätsbewusstsein in den Werken forcieren und den Ausbau der Internationalisierungsstrategie des Unternehmens unterstützen.